Gehälter von Bürgermeister und Stadträten

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

Wieviel haben der Wiener Bürgermeister, die Vize-Bürgermeister sowie die Stadträte jeweils im Jahr 2017 an Gehalt (inklusive etwaiger Zulagen) erhalten?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen,

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2018
  • Frist
    3. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Sebastian Huter
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folg…
An Wien Details
Von
Sebastian Huter
Betreff
Gehälter von Bürgermeister und Stadträten [#1665]
Datum
9. Dezember 2018 21:15
An
Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Wieviel haben der Wiener Bürgermeister, die Vize-Bürgermeister sowie die Stadträte jeweils im Jahr 2017 an Gehalt (inklusive etwaiger Zulagen) erhalten? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen, Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Huter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
GZ 1046524-2018 Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wien
Betreff
GZ 1046524-2018
Datum
10. Dezember 2018 11:35
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1046524_18.pdf
451,7 KB
Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Huter! Unter Bezugnahme auf Ihr Ersuchen vom 9. Dezember 2018 wird seitens des Magistrats de…
Von
Wien
Betreff
AW: Gehälter von Bürgermeister und Stadträten [#1665]
Datum
21. Dezember 2018 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! Unter Bezugnahme auf Ihr Ersuchen vom 9. Dezember 2018 wird seitens des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 2 – Personalservice Folgendes mitgeteilt: Den Mitgliedern der Landesregierung gebühren gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes, mit dem die Bezüge der Organe des Landes und der Gemeinde Wien geregelt werden (Wiener Bezügegesetz 1997), Bezüge nach diesem Gesetz. Neben dem Bezug gebührt den Mitgliedern der Landesregierung gemäß § 7 Wiener Bezügegesetz 1997 für jedes Kalenderhalbjahr eine Sonderzahlung von einem Sechstel der Summe der Bezüge, die ihm nach diesem Gesetz für das betreffende Kalenderhalbjahr zustehen (13. und 14. Bezug). Die Höhe des monatlichen Bezuges ist in § 3 Wiener Bezügegesetz 1997 geregelt. Im Jahr 2017 hat der monatliche Bezug des Landeshauptmannes EUR 17.511,50 betragen, jener des Landeshauptmann-Stellvertreters, der zugleich amtsführender Stadtrat ist, EUR 16.635,90, jener des Landeshauptmann-Stellvertreters, der nicht zugleich amtsführender Stadtrat ist, EUR 9.631,30, jener des Mitgliedes der Landesregierung, das zugleich amtsführender Stadtrat ist, EUR 15.760,40 und jener der Mitgliedes der Landesregierung, das nicht Landeshauptmann, Landeshauptmann-Stellvertreter oder amtsführender Stadtrat ist, EUR 8.755,80. Mit freundlichen Grüßen