Gemeinde Krumpendorf, Teilgrundstück 318/5-Naturschutz?

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

An die Abt. für Raumplanung im Gemeindeamt Krumpendorf:

Der westliche Teilbereich des Grundstücks 318/5 mit einer Fläche von 727 m2 befindet sich lt. Naturschutzverordnung 1953 Änderung 1955 im "Naturschutzgebiet Gut Walterskirchen". Eine Aufhebung durch eine Verordnung des Landes Kärnten ist seither für diesen Teilbereich nicht erfolgt. Mit der Natura 2000-Europaschutzverordnung wurde mit 01.08.2025 aber die Grenzlinie des Europa-Schutzgebietes in Richtung Westen, angrenzend zur Parzelle 318/1 verschoben. Gelten jetzt die Naturschutzverordnung von 1953/55 und die Natura 2000-Europaschutzverordnung 2025 als nebeneinander gleichwertig? Befindet sich der westliche Teilbereich der Grst.Parzelle 318/5 lt. Verordnung von 1953/55 noch unter Naturschutz?
Ich ersuche um Beantwortung lt. K-ISG.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde nicht beantwortet, sondern an die Abt.8 Amt der Kärntner Landesregierung weitergeleitet.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2026
  • Frist
    6. März 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee, Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gemeinde Krumpendorf, Teilgrundstück 318/5-Naturschutz? [#4418]
Datum
6. Februar 2026 12:22
An
Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee, Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: An die Abt. für Raumplanung im Gemeindeamt Krumpendorf: Der westliche Teilbereich des Grundstücks 318/5 mit einer Fläche von 727 m2 befindet sich lt. Naturschutzverordnung 1953 Änderung 1955 im "Naturschutzgebiet Gut Walterskirchen". Eine Aufhebung durch eine Verordnung des Landes Kärnten ist seither für diesen Teilbereich nicht erfolgt. Mit der Natura 2000-Europaschutzverordnung wurde mit 01.08.2025 aber die Grenzlinie des Europa-Schutzgebietes in Richtung Westen, angrenzend zur Parzelle 318/1 verschoben. Gelten jetzt die Naturschutzverordnung von 1953/55 und die Natura 2000-Europaschutzverordnung 2025 als nebeneinander gleichwertig? Befindet sich der westliche Teilbereich der Grst.Parzelle 318/5 lt. Verordnung von 1953/55 noch unter Naturschutz? Ich ersuche um Beantwortung lt. K-ISG. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee, Kärnten
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG wurde zuständigkeitshalber an…
Von
Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee, Kärnten
Betreff
AW: Gemeinde Krumpendorf, Teilgrundstück 318/5-Naturschutz? [#4418]
Datum
10. Februar 2026 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG wurde zuständigkeitshalber an die Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination beim Amt der Kärntner Landesregierung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, Sehr geehrt<< Anrede >> Meine Frage wurde bislang nicht beantwortet. Ich ersuche um Ausstellung eines B…
An Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee, Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Gemeinde Krumpendorf, Teilgrundstück 318/5-Naturschutz? [#4418]
Datum
10. Februar 2026 08:12
An
Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee, Kärnten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr geehrt<< Anrede >> Meine Frage wurde bislang nicht beantwortet. Ich ersuche um Ausstellung eines Bescheides lt. K-ISG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>