Gemeinde Krumpendorf, Teilgrundstück 318/5-Naturschutz?
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
An die Abt. für Raumplanung im Gemeindeamt Krumpendorf:
Der westliche Teilbereich des Grundstücks 318/5 mit einer Fläche von 727 m2 befindet sich lt. Naturschutzverordnung 1953 Änderung 1955 im "Naturschutzgebiet Gut Walterskirchen". Eine Aufhebung durch eine Verordnung des Landes Kärnten ist seither für diesen Teilbereich nicht erfolgt. Mit der Natura 2000-Europaschutzverordnung wurde mit 01.08.2025 aber die Grenzlinie des Europa-Schutzgebietes in Richtung Westen, angrenzend zur Parzelle 318/1 verschoben. Gelten jetzt die Naturschutzverordnung von 1953/55 und die Natura 2000-Europaschutzverordnung 2025 als nebeneinander gleichwertig? Befindet sich der westliche Teilbereich der Grst.Parzelle 318/5 lt. Verordnung von 1953/55 noch unter Naturschutz?
Ich ersuche um Beantwortung lt. K-ISG.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wurde nicht beantwortet, sondern an die Abt.8 Amt der Kärntner Landesregierung weitergeleitet.
Antwort verspätet
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Datum6. Februar 2026
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6. März 2026
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