Gemeindestraße Sanierung - Abtreten des Verfahrens an die zuständige BH

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Eine Gemeindestraße soll saniert werden. Der Bürgermeister erstellt für die Bevölkerung verschiedene Varianten der Sanierung
(Einbahnstraße/wenige Parkplätze/viele Grünflächen). Der Bürgermeister sagt, es müssen alle Anrainer einer Variante zustimmen.
Sollte es keine 100%ige Zustimmung geben, muss die Planung/Sanierung der Gemeindestraße an die zuständige BH übergeben.

Meine Frage lautet daher wie folgt: Müssen wirklich alle Anrainer einer Variante zustimmen? Falls ja, in welchen Gesetz oder
Norm ist dies nach zu lesen? Muss der Bürgermeister dies der BH die Planung/Sanierung der zuständigen BH übergeben?

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    7. April 2026
  • Frist
    5. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gemeindestraße Sanierung - Abtreten des Verfahrens an die zuständige BH [#4666]
Datum
7. April 2026 13:54
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Eine Gemeindestraße soll saniert werden. Der Bürgermeister erstellt für die Bevölkerung verschiedene Varianten der Sanierung (Einbahnstraße/wenige Parkplätze/viele Grünflächen). Der Bürgermeister sagt, es müssen alle Anrainer einer Variante zustimmen. Sollte es keine 100%ige Zustimmung geben, muss die Planung/Sanierung der Gemeindestraße an die zuständige BH übergeben. Meine Frage lautet daher wie folgt: Müssen wirklich alle Anrainer einer Variante zustimmen? Falls ja, in welchen Gesetz oder Norm ist dies nach zu lesen? Muss der Bürgermeister dies der BH die Planung/Sanierung der zuständigen BH übergeben? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4666/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>