Genesung keine Berücksichtigung im Impfzertifikat, Änderung im Grünen Pass

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mit welcher medizinischen Begründung bzw. basierend auf welchen Studien findet eine Genesung nach einer Erkrankung/Infektion mit SARS-COV2 neuerdings keine Berücksichtigung im Grünen Pass, nachdem doch mittlerweile allgemein bekannt und im Alltag vielfach wahrnehmbar ist, dass eine Genesung vor weiterer schwerer Erkrankung schützt, während speziell 3-fach Geimpfte schwerer und auch mehrmals erkrankt sind. "Israel National News" vom 24.05.2022 erläutert eine Studie , die besagt, dass die mRNA-Impfstoffe die Fähigkeit zur Bildung von Antikörpern gegen mutierte Virenstämme des SARS-COV2 Virus massiv beeinträchtigen. Eine britische Studie kommt zum selben Ergebnis, somit korrelieren die beiden Studien mit der wahrnehmbaren Situation. Das "Deutsche Ärzteblatt" vom 04.06.2022 führt an, dass eine natürliche Immunität als überlegen zur Kenntnis genommen wird ("Wer eine Infektion mit SARS-Cov2 überstanden hat, kann erneute Attacken des Virus erstaunlich gut abwenden. Dies gilt für den Fall, dass der Verlauf nur milde oder sogar asymptomatisch ist"). Studien des Jolla Institute of Immunology haben zum Ergebnis, dass die natürliche Immunität gegen ALLE bis dahin aufgetretenen Varianten robust ist.
- Ich ersuche höflichst um Erläuterung der Basis für die Entscheidung des österreichischen Nationalen Impfgremiums hinsichtlich des Grünen Passes und somit dem indirekten Impfzwang unter Einbeziehung der von mir angeführten Argumente.

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  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    10. August 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Genesung keine Berücksichtigung im Impfzertifikat, Änderung im Grünen Pass [#2671]
Datum
15. Juni 2022 06:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mit welcher medizinischen Begründung bzw. basierend auf welchen Studien findet eine Genesung nach einer Erkrankung/Infektion mit SARS-COV2 neuerdings keine Berücksichtigung im Grünen Pass, nachdem doch mittlerweile allgemein bekannt und im Alltag vielfach wahrnehmbar ist, dass eine Genesung vor weiterer schwerer Erkrankung schützt, während speziell 3-fach Geimpfte schwerer und auch mehrmals erkrankt sind. "Israel National News" vom 24.05.2022 erläutert eine Studie , die besagt, dass die mRNA-Impfstoffe die Fähigkeit zur Bildung von Antikörpern gegen mutierte Virenstämme des SARS-COV2 Virus massiv beeinträchtigen. Eine britische Studie kommt zum selben Ergebnis, somit korrelieren die beiden Studien mit der wahrnehmbaren Situation. Das "Deutsche Ärzteblatt" vom 04.06.2022 führt an, dass eine natürliche Immunität als überlegen zur Kenntnis genommen wird ("Wer eine Infektion mit SARS-Cov2 überstanden hat, kann erneute Attacken des Virus erstaunlich gut abwenden. Dies gilt für den Fall, dass der Verlauf nur milde oder sogar asymptomatisch ist"). Studien des Jolla Institute of Immunology haben zum Ergebnis, dass die natürliche Immunität gegen ALLE bis dahin aufgetretenen Varianten robust ist. - Ich ersuche höflichst um Erläuterung der Basis für die Entscheidung des österreichischen Nationalen Impfgremiums hinsichtlich des Grünen Passes und somit dem indirekten Impfzwang unter Einbeziehung der von mir angeführten Argumente.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2671/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in