Geplanter Kreisverkehr Föderlach - Fußgängersicherheit

Die Zuständigkeit für Gehwege bei Landesstraßen liegt bei der jeweiligen Gemeinde. Ich richte deshalb folgende Anfragen an die Gemeinde Wernberg betreffend den von der ÖBB derzeit geplanten Kreisverkehr in Föderlach:

1. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zum Bahnhof entlang des Kreisverkehrs und der weiterführenden Straße vorgesehen?
2. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zur Dueler Straße entlang des Kreisverkehrs vorgesehen?
3. Wenn nicht, welche behördliche Instanz (Bgm., Gemeindevorstand, Land, ÖBB) hat diese Entscheidung getroffen?
4. Wenn die Entscheidung im Bereich der Gemeinde getroffen wurde, wie wird diese sachlich begründet?
5. Warum fand ein Antrag an den Gemeinderat vom 13. Juli 2022 zur Errichtung eines Gehwegs zwischen Dorfplatzstraße, geplantem Kreisverkehr und Bahnhof bis heute keine Behandlung im Gemeinderat und wurde nicht im entsprechenden Ausschuss oder Gemeindevorstand behandelt?

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. März 2025
  • Frist
    19. Mai 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft: Die Zuständig…
An Gemeinde Wernberg, Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Geplanter Kreisverkehr Föderlach - Fußgängersicherheit [#3361]
Datum
24. März 2025 13:36
An
Gemeinde Wernberg, Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Zuständigkeit für Gehwege bei Landesstraßen liegt bei der jeweiligen Gemeinde. Ich richte deshalb folgende Anfragen an die Gemeinde Wernberg betreffend den von der ÖBB derzeit geplanten Kreisverkehr in Föderlach: 1. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zum Bahnhof entlang des Kreisverkehrs und der weiterführenden Straße vorgesehen? 2. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zur Dueler Straße entlang des Kreisverkehrs vorgesehen? 3. Wenn nicht, welche behördliche Instanz (Bgm., Gemeindevorstand, Land, ÖBB) hat diese Entscheidung getroffen? 4. Wenn die Entscheidung im Bereich der Gemeinde getroffen wurde, wie wird diese sachlich begründet? 5. Warum fand ein Antrag an den Gemeinderat vom 13. Juli 2022 zur Errichtung eines Gehwegs zwischen Dorfplatzstraße, geplantem Kreisverkehr und Bahnhof bis heute keine Behandlung im Gemeinderat und wurde nicht im entsprechenden Ausschuss oder Gemeindevorstand behandelt?
Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, um den Rechtsweg beschreiten zu dürfen. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3361/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in