Geplanter Kreisverkehr Föderlach - Fußgängersicherheit

Die Zuständigkeit für Gehwege bei Landesstraßen liegt bei der jeweiligen Gemeinde. Ich richte deshalb folgende Anfragen an die Gemeinde Wernberg betreffend den von der ÖBB derzeit geplanten Kreisverkehr in Föderlach:

1. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zum Bahnhof entlang des Kreisverkehrs und der weiterführenden Straße vorgesehen?
2. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zur Dueler Straße entlang des Kreisverkehrs vorgesehen?
3. Wenn nicht, welche behördliche Instanz (Bgm., Gemeindevorstand, Land, ÖBB) hat diese Entscheidung getroffen?
4. Wenn die Entscheidung im Bereich der Gemeinde getroffen wurde, wie wird diese sachlich begründet?
5. Warum fand ein Antrag an den Gemeinderat vom 13. Juli 2022 zur Errichtung eines Gehwegs zwischen Dorfplatzstraße, geplantem Kreisverkehr und Bahnhof bis heute keine Behandlung im Gemeinderat und wurde nicht im entsprechenden Ausschuss oder Gemeindevorstand behandelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2025
  • Frist
    19. Mai 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft: Die Zuständig…
An Gemeinde Wernberg, Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Geplanter Kreisverkehr Föderlach - Fußgängersicherheit [#3361]
Datum
24. März 2025 13:36
An
Gemeinde Wernberg, Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Zuständigkeit für Gehwege bei Landesstraßen liegt bei der jeweiligen Gemeinde. Ich richte deshalb folgende Anfragen an die Gemeinde Wernberg betreffend den von der ÖBB derzeit geplanten Kreisverkehr in Föderlach: 1. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zum Bahnhof entlang des Kreisverkehrs und der weiterführenden Straße vorgesehen? 2. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zur Dueler Straße entlang des Kreisverkehrs vorgesehen? 3. Wenn nicht, welche behördliche Instanz (Bgm., Gemeindevorstand, Land, ÖBB) hat diese Entscheidung getroffen? 4. Wenn die Entscheidung im Bereich der Gemeinde getroffen wurde, wie wird diese sachlich begründet? 5. Warum fand ein Antrag an den Gemeinderat vom 13. Juli 2022 zur Errichtung eines Gehwegs zwischen Dorfplatzstraße, geplantem Kreisverkehr und Bahnhof bis heute keine Behandlung im Gemeinderat und wurde nicht im entsprechenden Ausschuss oder Gemeindevorstand behandelt?
Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, um den Rechtsweg beschreiten zu dürfen. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3361/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Gemeinde Wernberg, Kärnten
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit beantworte ich in offener Frist Ihre Anfrage nach § 2 K-ISG: Eingangs möchte…
Von
Gemeinde Wernberg, Kärnten
Betreff
Geplanter Kreisverkehr Föderlach - Fußgängersicherheit [#3361]
Datum
15. Mai 2025 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
23,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit beantworte ich in offener Frist Ihre Anfrage nach § 2 K-ISG: Eingangs möchte ich festhalten, dass die Vorbereitungsarbeiten für das Projekt „Eisenbahnunterführung Föderlach“ noch nicht abgeschlossen sind. Konkret jedoch zu Ihren Fragen: ad 1) Ein Gehweg abzweigend von der Dorfplatzstraße zum Bahnhof ist in Planung. ad 2) Die Dueler Straße können die Bürgerinnen und Bürger lt. derzeitigem Planungsstand über den Bahnhof und den weiterführenden Geh- und Radweg erreichen. Ein Gehweg entlang des Kreisverkehrs ist nicht vorgesehen. ad 3) Dies wurde im Zuge des gesamten Planungsprozesses (Planungsbüro, Landesstraßenverwaltung, Gemeinde und ÖBB) diskutiert und festgelegt. ad 4) Siehe Punkt 3) ad 5) Ihr Antrag vom 13. Juli 2022 wurde von mir dem Gemeindevorstand zugewiesen. Für die Behandlung von Anträgen ist lt. K-AGO grundsätzlich keine Frist vorgesehen. Im Planungsprozess steht das Gesamtprojekt, dessen Funktionsfähigkeit, größtmögliche Barrierefreiheit und vor allem die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen im Vordergrund, weshalb eine Vorabentscheidung über einzelne Baumaßnahmen nicht zielführend ist. Das Projekt „Eisenbahnunterführung Föderlach“ wird den Anrainern bzw. den Bürgerinnen und Bürgern aus Föderlach nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten im Rahmen einer Informationsveranstaltung präsentiert. [cid:image003.png@01DBC593.84BB8DB0]
Anfragesteller/in
Guten Tag, Ich ersuche um Präzisierung der Antwort zu Frage 1) "Ein Gehweg abzweigend von der Dorfplatzstraße zum…
An Gemeinde Wernberg, Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Geplanter Kreisverkehr Föderlach - Fußgängersicherheit [#3361]
Datum
15. Mai 2025 13:19
An
Gemeinde Wernberg, Kärnten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich ersuche um Präzisierung der Antwort zu Frage 1) "Ein Gehweg abzweigend von der Dorfplatzstraße zum Bahnhof ist in Planung." Die Frage lautete: 1. Ist ein Gehsteig von der Dorfplatzstraße zum Bahnhof ***entlang des Kreisverkehrs und der weiterführenden Straße*** vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3361/