Gesichtserkennung Testbetrieb Stand Mai 2020

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Medienberichten zufolge hat der Testbetrieb der Gesichtserkennung entgegen früherer Behauptungen des Innenministeriums bereits begonnen. Da es sich um einen Testbetrieb handelt und das Wort „Test“ impliziert, dass es danach eine Evaluierung gibt (oder sogar vielleicht eine laufende), würde mich als Vertreterin von epicenter.works Folgendes interessieren:

1. Wann genau - mit welchem Datum - hat der Testbetrieb begonnen?
2. Werden die Plätze, an denen die Gesichtserkennungssoftware getestet wird, ausgezeichnet?
3. Um welche Plätze handelt es sich da?
4. Gab es bereits aufgrund des Einsatzes des Abgleichs irgendwelche Schritte, die die Polizei dadurch einleiten konnte (z.B. eine Festnahme)?
5. Wird der Zugriff protokolliert, sodass es eine Statistik darüber gibt, wie viele Abfragen - und von wem - gestellt werden?
6. Gibt es bereits Zahlen darüber, wie oft es bereits zum Abgleich kam und wie viele fehlerhafte Personen das System angezeigt hat?
7. Wie lange soll der „Test“ laufen und welche Zahlen oder Ziele müssen erreicht sein, sodass der Test als „erfolgreich“ gilt und somit ein weiteres Rollout stattfindet? Was ist das vorgesehene bzw. angestrebte Enddatum des Tests?
8. Wann gilt der Test als „nicht erfolgreich“?
9. Wird es einen Bericht nach oder während der Testphase geben? Wenn ja, wann ist er fällig und wird er veröffentlicht werden und wenn ja, in welchem Ausmaß?
10. Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Personen, die fälschlicherweise vom System „erkannt“ werden?

Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Iwona Laub
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Iwona Laub
Betreff
Gesichtserkennung Testbetrieb Stand Mai 2020 [#1964]
Datum
26. Mai 2020 13:35
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Medienberichten zufolge hat der Testbetrieb der Gesichtserkennung entgegen früherer Behauptungen des Innenministeriums bereits begonnen. Da es sich um einen Testbetrieb handelt und das Wort „Test“ impliziert, dass es danach eine Evaluierung gibt (oder sogar vielleicht eine laufende), würde mich als Vertreterin von epicenter.works Folgendes interessieren: 1. Wann genau - mit welchem Datum - hat der Testbetrieb begonnen? 2. Werden die Plätze, an denen die Gesichtserkennungssoftware getestet wird, ausgezeichnet? 3. Um welche Plätze handelt es sich da? 4. Gab es bereits aufgrund des Einsatzes des Abgleichs irgendwelche Schritte, die die Polizei dadurch einleiten konnte (z.B. eine Festnahme)? 5. Wird der Zugriff protokolliert, sodass es eine Statistik darüber gibt, wie viele Abfragen - und von wem - gestellt werden? 6. Gibt es bereits Zahlen darüber, wie oft es bereits zum Abgleich kam und wie viele fehlerhafte Personen das System angezeigt hat? 7. Wie lange soll der „Test“ laufen und welche Zahlen oder Ziele müssen erreicht sein, sodass der Test als „erfolgreich“ gilt und somit ein weiteres Rollout stattfindet? Was ist das vorgesehene bzw. angestrebte Enddatum des Tests? 8. Wann gilt der Test als „nicht erfolgreich“? 9. Wird es einen Bericht nach oder während der Testphase geben? Wenn ja, wann ist er fällig und wird er veröffentlicht werden und wenn ja, in welchem Ausmaß? 10. Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Personen, die fälschlicherweise vom System „erkannt“ werden? Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Iwona Laub <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Iwona Laub << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Iwona Laub
Bundesministerium für Inneres
Beantwortung Anfrage Auskunftspflichtgesetz GFE Test Sehr geehrter Frau Laub! Beiliegend die Beantwortung Ihrer A…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Beantwortung Anfrage Auskunftspflichtgesetz GFE Test
Datum
30. Juni 2020 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Frau Laub! Beiliegend die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz. Mit freundlichen Grüßen