Giftige Fassaden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Warum dürfen Hersteller von Fassadenfarben und -putzen ihren Produkten extrem umweltschädliche Stoffe wie Terbutryn beimischen, die in der Landwirtschaft seit Jahrzehnten verboten sind und die durch gewollte Auswaschung maßgeblich z.B. zum Insektensterben beitragen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    6. November 2023
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Thiemo Gritsch
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Thiemo Gritsch
Betreff
Giftige Fassaden [#2939]
Datum
11. September 2023 07:28
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Warum dürfen Hersteller von Fassadenfarben und -putzen ihren Produkten extrem umweltschädliche Stoffe wie Terbutryn beimischen, die in der Landwirtschaft seit Jahrzehnten verboten sind und die durch gewollte Auswaschung maßgeblich z.B. zum Insektensterben beitragen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thiemo Gritsch Anfragenr: 2939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2939/ Postanschrift Thiemo Gritsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thiemo Gritsch
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrter Herr Gritsch, bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Giftige Fassaden [#2939]“, vom 11.09.2023
Datum
29. September 2023 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gritsch, bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen