Grafiken, Medien etc.

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

- Bitte um Übermittlung aller Designs, Grafiken und sonstiger Kreationen im digitalen Format (pdf/jpg/png), welche im Jahr 2025 durch das BMI erstellt und der Öffentlichkeit bereitgestellt wurden (gerne auch gesammelt in einem Bericht)
- Bitte um Übermittlung aller derzeit gültigen Vorschriften (Erlässe, Dienstanweisungen etc.), welche die Öffentlichkeitsarbeit des BMI regeln/organisieren

Vielen Dank.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. September 2025
  • Frist
    9. Oktober 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Grafiken, Medien etc. [#3709]
Datum
11. September 2025 23:22
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
- Bitte um Übermittlung aller Designs, Grafiken und sonstiger Kreationen im digitalen Format (pdf/jpg/png), welche im Jahr 2025 durch das BMI erstellt und der Öffentlichkeit bereitgestellt wurden (gerne auch gesammelt in einem Bericht) - Bitte um Übermittlung aller derzeit gültigen Vorschriften (Erlässe, Dienstanweisungen etc.), welche die Öffentlichkeitsarbeit des BMI regeln/organisieren Vielen Dank.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Antragsteller/in hier hoch: https://fragdenstaat.at/Antragsteller/i… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
An den Anfragesteller der Anonymen Antragsteller/in [#3709] Via fragdenstaat.at Per Email: <<E-Mail-Adresse>> Se…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Grafiken, Medien etc. [#3709] - Verbesserungsauftrag gemäß § 13 Abs. 3 AVG
Datum
10. Oktober 2025 12:57
Status
An den Anfragesteller der Anonymen Antragsteller/in [#3709] Via fragdenstaat.at Per Email: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in Im Hinblick auf § 6 Informationsfreiheitsgesetz und um eine in diesem Zusammenhang stehende gesetzeskonforme Interessensabwägung durchführen zu können, ist ein eindeutiger Identitätsnachweis der anfragenden Person erforderlich. Es wird Ihnen daher gemäß § 13 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 AVG aufgetragen, binnen einer Frist von zwei Wochen Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihre Adresse bekanntzugeben sowie eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein) zu übermitteln. Wird diesem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht entsprochen, so gilt der Antrag auf Information gemäß § 13 Abs. 4 AVG als zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen