Gratisspinde an Bundesschulen in Tirol
Die „Tiroler Tageszeitung“ titelte plakativ „Aus für kostenpflichtige Spinde an Tirols Schulen“, es wird daher um folg. Auskünfte gebeten:
1.) Ab WANN muss jeder, in Tirol eine Bundesschule besuchenden Person, unentgeltlich ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt werden?
2.) Welche Disziplinarmaßnahmen wird die Missachtung dieser Gratisspind-Pflicht (zB wegen fehlender finanzieller Mittel) nach sich ziehen?
3.) Welche Größe (Breite x Höhe x Tiefe) muss dieser Gratisspind dann haben, mit wie vielen Kleiderhaken muss er ausgestattet und wie versperrbar sein?
4.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Gratisspind-Pflicht dann expressis verbis basieren, wo und wie ist diese dann vom „einfachen Volk“ einsehbar?
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* http://www.tt.com/politik/innenpolitik/…
Ergebnis der Anfrage
Haben Sie die Informationen, die Sie erfragt haben, erhalten?
Ja, aber auch* hier erst NACH DIREKTER Kontaktaufnahme mit dem LSR!
Was haben Sie erfahren?
1.) Dass KEINE GESETZLICHE Grundlage existiert, wonach Schulen Spinde zur Verfügung stellen müssen!
2.) Dass es sich bei dem hier** nachzulesenden Bericht, wonach Schulen SPINDE UNENTGELTLICH BEREITSTELLEN MÜSSEN, nur um eine – dadurch*** AMTLICH-MINISTERIELL (!) initiierte – APA-Falschmeldung handelt!
* https://fragdenstaat.at/anfrage/gratiss…
** http://science.apa.at/site/bildung/deta…
*** https://workupload.com/start/gpVPUNG
Anfrage erfolgreich
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Datum23. September 2016
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18. November 2016
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