Grazer Wappen

Anfrage an: Stadt Graz

Ist der Grazer Panther weiblich, weil in der Beschreibung zum Wappen steht, daß aus den Leibesöffnungen rote Flammen züngeln. Kann man auf Grund der Flammen vorne unten davon ausgehen, daß das ein weibliches Wappentier ist?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Paul Enzinger
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die…
An Stadt Graz Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Grazer Wappen [#2247]
Datum
6. April 2021 13:55
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Ist der Grazer Panther weiblich, weil in der Beschreibung zum Wappen steht, daß aus den Leibesöffnungen rote Flammen züngeln. Kann man auf Grund der Flammen vorne unten davon ausgehen, daß das ein weibliches Wappentier ist?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Paul Enzinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger
Stadt Graz
Sehr geehrter Herr Enzinger, Ihre Eingabe wurde an die dafür zuständige Präsidialabteilung weitergeleitet. Freun…
Von
Stadt Graz
Betreff
AW: Grazer Wappen [#2247]
Datum
7. April 2021 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Enzinger, Ihre Eingabe wurde an die dafür zuständige Präsidialabteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Stadt Graz
Sehr geehrter Herr Enzinger, In Beantwortung Ihrer Anfrage können wir mitteilen: Das Grazer Stadtwappen ist …
Von
Stadt Graz
Betreff
AW: Grazer Wappen [#2247]
Datum
14. April 2021 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Enzinger, In Beantwortung Ihrer Anfrage können wir mitteilen: Das Grazer Stadtwappen ist in § 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz<https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/ST/1967/130/P6/LST40003251?ResultFunctionToken=ff6cd5cb-e6ce-424b-9f5e-7aca3fc19dd3&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Index=&Titel=statut&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=6&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.04.2021&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=> gesetzlich wie folgt geregelt. Darüber hinausgehende Festlegungen gibt es nicht: § 6 Farben, Wappen, Siegel und Fahne der Stadt (1) Die Farben der Stadt sind weiß-grün. (2) Das Wappen der Stadt zeigt im grünen Feld einen aufrecht nach rechts schreitenden, silbernen, goldgewaffneten Panther ohne Hörner, gekrönt mit einer goldenen, dreiblättrigen Laubkrone. Aus den Leibesöffnungen schlagen rote Flammenzungen. Die bildliche Darstellung des Stadtwappens ist in dem einen Bestandteil dieses Statutes bildenden Anhang wiedergegeben. (3) Das Siegel der Stadt enthält das beschriebene Stadtwappen mit der Umschrift „Landeshauptstadt Graz“. (4) Die Fahne der Stadt zeigt ein weiß-grünes Feld mit dem Wappen der Stadt. Der Knauf der Fahnenstange trägt als Bekrönung das im Abs. 2 beschriebene Wappentier. mit freundlichen Grüßen