Grenzsicherung durch die Polizei - Abwägung der Verhältnismäßigkeit
In den letzten Monaten des vergangenen Jahres wurde seitens der Polizei auf die Sicherung der Grenzen weitgehend verzichtet und massenhaft Fremde unkontrolliert ins Land gelassen bzw. nicht nur die Einreise gestattet sondern auch die Durchreise ermöglicht und organisiert.
Diesbezüglich wurde in den Medien stets von der "Verhältnismäßigkeit des Einschreitens" gesprochen.
Darum würde ich gerne wissen, ob es tatsächlich als "unverhältnismäßig" betrachtet wurde, die Grenzsicherung zu vollziehen, wer dies abgewogen hat und welche Erwägungen in Betracht gezogen wurden. Mehrmals las ich, dass das Recht auf Leben herangezogen worden war.
Leider konnte ich nichts Genaues nachlesen. Ich dachte immer, dass Gesetze vollzogen werden müssten.
Warum und aufgrund welcher Verhältnismäßigkeitenabwägung wurde auf wessen Weisung hin die Österreichische Staatsgrenze nicht mehr geschützt? Für das Zusammentreffen welcher Kriterien wurde dieses Nichteinschreiten beschlossen?
Anfrage erfolgreich
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Datum13. April 2016
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8. Juni 2016
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