Grünflächenpflege Diefenbachgasse 49-51, 1150 Wien
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1) Welches Unternehmen ist derzeit mit der Grünflächenpflege (Rasenmähen, Heckenschnitt) in der Wohnhausanlage Diefenbachgasse 49-51 beauftragt? Es wird um Zugang zu Dokumenten ersucht, aus denen das beauftragte Unternehmen hervorgeht.
2) Welche Vorgaben zu Schnitthöhen und Mähintervallen enthalten der Pflegevertrag bzw. das Leistungsverzeichnis für die Grünflächenpflege dieser Wohnhausanlage? Es wird um Zugang zu den entsprechenden Vertragsbestandteilen bzw. Leistungsverzeichnissen (in der seit 1. Jänner 2023 geltenden Fassung) ersucht, zumindest zu jenen Teilen, welche die technischen Vorgaben zur Rasen- und Heckenpflege betreffen.
3) Welche internen Richtlinien, Dienstanweisungen oder Vorgaben von Wiener Wohnen zur Mindestschnitthöhe von Rasenflächen in den Wiener Gemeindebauten bestehen seit 1. Jänner 2023? Ich verweise hierzu auf die öffentliche Stellungnahme von Wiener Wohnen gegenüber ORF Wien vom September 2023, wonach die Rasenschnitthöhen mit Jahresbeginn 2023 in allen Wiener Gemeindebauten auf sieben bis zehn Zentimeter angehoben wurden. Es wird um Zugang zu den Dokumenten ersucht, in denen diese Vorgabe festgelegt ist.
4) Wie und durch wen wird die Einhaltung der Vorgaben zur Grünflächenpflege in der Wohnhausanlage Diefenbachgasse 49-51 kontrolliert? Es wird um Zugang zu vorhandenen Kontroll-, Abnahme- oder Mängelprotokollen betreffend die Grünflächenpflege dieser Anlage im Zeitraum 1. Jänner 2025 bis heute ersucht.
5) Liegen Wiener Wohnen Beschwerden von Bewohner:innen der Anlage Diefenbachgasse 49-51 zur Grünflächenpflege (Zeitraum 1. Jänner 2025 bis heute) vor, und wie wurden diese dokumentiert bzw. beantwortet? Es wird um Auskunft über die Anzahl der dokumentierten Beschwerden und um Zugang zu den daraus resultierenden Maßnahmendokumentationen ersucht – personenbezogene Daten der Beschwerdeführer:innen können dabei selbstverständlich geschwärzt werden.
Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des IFG: Sie betreffen die klimagerechte Pflege öffentlicher Grünflächen im dicht verbauten 15. Bezirk sowie die Einhaltung von Wiener Wohnen selbst kommunizierter Klimaanpassungsmaßnahmen und berühren damit den Kreis aller Bewohner:innen der Anlage sowie die Öffentlichkeit insgesamt.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form (PDF) an diese E-Mail-Adresse. Sollten einzelne Dokumente teilweise Geheimhaltungsgründen unterliegen, ersuche ich um teilweisen Informationszugang unter Schwärzung der betroffenen Passagen.
Für den Fall einer (auch teilweisen) Informationsverweigerung beantrage ich hiermit die Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 IFG.
Ich weise darauf hin, dass dem Begehren gemäß § 8 Abs. 1 IFG ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen zu entsprechen ist.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden.
Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt separat.
Mit freundlichen Grüßen
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Datum16. Juli 2026
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15. August 2026
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