Grundwasserbedarf der Stadt Wien, fast ausschließliche Deckung aus der Lobau
Aus welchen Gründen deckt die MA 31 (Wiener Wasser) den Grundwasserbedarf der Stadt Wien seit 2006 fast ausschließlich mit Grundwasser aus der Lobau, obwohl mit den Wasserwerken Moosbrunn und Donauinsel-Nord seit 2015 sogar ausreichende Kapazitäten bereit stehen, um auf das Grundwasserwerk Lobau verzichten zu können?
Hintergrund zur Anfrage
Laut Auskunft der MA 31 (Wiener Wasser) vom 16.12.2019 gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz wurden die zur Abdeckung des Wiener Trinkwasserbedarfs erforderlichen Grundwassermengen in den Jahren 2006 bis 2018 praktisch ausschließlich aus dem Grundwasserwerk (GWW) Lobau, eventuell inklusive Brunnen Markethäufel bereitgestellt; als Begründung wird angeführt, dass die „anderen Wasserspender“ „auf Grund der erschrotbaren Menge eine untergeordnete Rolle“ spielen würden.
Die MA 31 behauptet also, der Grund für die fast ausschließliche Nutzung des Grundwassers aus der Lobau wäre das Fehlen ausreichender alternativer Versorgungskapazitäten.
Diese Behauptung ist haltlos und widerspricht allen öffentlich verfügbaren Informationen, darunter offiziellen Informationen der Stadt Wien.
Demnach verfügen die wichtigsten zur Abdeckung des Grundwasserbedarfs in Frage kommenden Grundwasserwerke der Stadt Wien über die folgenden Kapazitäten: GWW Lobau – max. 80.000 m³ / Tag, Grundwasserwerk Moosbrunn (in Betrieb seit 2006) – ca. 64.000 m³ / Tag (https://www.wien.gv.at/wienwasser/verso…), Grundwasserwerk Donauinsel-Nord (in Betrieb seit 2015) – 43.000 m³ / Tag. Tatsächlich übersteigen die Kapazitäten der Werke in Moosbrunn und Donauinsel-Nord zusammen die Kapazitäten des GWW Lobau bei Weitem.
Die MA 31 behauptet damit implizit, dass die zumindest zweistelligen Millionenbeträge, die von der Stadt Wien seit den 1990er Jahren in die Errichtung der Wasserwerke Moosbrunn und Donauinsel-Nord (allein dafür wurden ca. 10 Mio. Euro veranschlagt) und die jeweiligen Aufbereitungsanlagen investiert wurden, letztlich zwecklos gewesen wären, da dadurch keine nennenswerten „erschrotbaren Mengen“ bereitgestellt wurden. Das käme einer eklatanten Verschleuderung öffentlicher Mittel gleich und wäre daher ein Fall für den Stadtrechnungshof Wien.
Aus den öffentlichen Informationen über die gegebenen Versorgungskapazitäten folgt des Weiteren, dass der Grundwasserbedarf der Stadt Wien spätestens seit 2015 allein mit den Grundwasserwerken Moosbrunn und Donauinsel-Nord gedeckt und auf das Grundwasserwerk Lobau sogar verzichtet werden könnte.
Ergebnis der Anfrage
Es handelte sich um eine Folgeanfrage auf eine vorhergehende Anfrage zu den Quellen des für die Wasserversorgung Wiens erforderlichen Grundwassers.
Wie im Fall der vorhergehenden Anfrage hat sich nachträglich (Jänner 2023) herausgestellt, dass die MA 31 (Wiener Wasser) auch meine Folgeanfrage zu den Quellen der in das Wiener Trinkwassernetz eingespeisten Grundwassermengen in einem wesentlichen Aspekt falsch beantwortet hat.
Es ist festzuhalten, dass die MA 31 beide Anfragen falsch verstanden hat, nämlich so, als ob nur nach den Grundwasserquellen "in Wien" gefragt worden wäre. Daher wurden keine aus dem außerhalb von Wien befindlichen Grundwasserwerk Moosbrunn (Kapazität von 64.000 m³ / Tag, mit Aufbereitungsanlage) eingespeisten Mengen angeführt.
Auf die Frage nach den Gründen für die sich aus der Beantwortung der ersten Anfrage ergebenden ausschließlichen Verwendung des Grundwasserwerks Lobau antwortete die MA 31 wie folgt:
„Die Verwendung des Wasserwerkes in der Unteren Lobau erfolgt überwiegend aus Gründen der unmittelbaren Verfügbarkeit des Wassers in Stadtnähe, der sicheren Einbindung des Wassers in das übergeordnete Transportleitungsnetz, der jahrzehntelangen positiven betrieblichen Erfahrungen sowie aus wirtschaftlichen Gründen.“
Tatsächlich ist die MA 31 jedoch gar nicht berechtigt, im Regelfall Grundwasser aus anderen in Wien befindlichen Brunnenfeldern (Nussdorf, Prager Straße, Donauinsel-Nord) ins Trinkwassernetz einzuspeisen. Für alle diese drei Brunnenfelder besteht aus Gründen der Wasserqualität lediglich eine Bewilligung zur Einspeisung in einer "kritischen Versorgungssituation", sofern außerdem eine Reihe von Auflagen (v. a. Hygiene) erfüllt sind.
Laut dem relevanten Bescheid der obersten Wasserrechtsbehörde (NM für Land- und Forstwirtschat, Umwelt und Wasserwirtschaft) vom 4.11.2013 für das Grundwasserwerk Donauinsel-Nord (Zahl: UW.4.1.6/0491 I/5/2013 ) ist unter einer kritischen Versorgungssituation u. a. der Ausfall einer der beiden Hochquellenleitungen oder des Grundwasserwerks Lobau zu verstehen. Diese Bewilligung ist zudem mit 31.12.2023 befristet.
Warum die MA 31 diesen wesentlichen und zwingenden Grund für die ausschließliche Verwendung des GWW Lobau nicht genannt hat, sondern stattdessen dafür eine Reihe tatsächlich irrelevanter Gründe aufgezählt hat, bleibt bis dato völlig unklar.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum19. Dezember 2019
-
13. Februar 2020
-
0 Follower:innen