Grundwasserbedarf der Stadt Wien, fast ausschließliche Deckung aus der Lobau
Aus welchen Gründen deckt die MA 31 (Wiener Wasser) den Grundwasserbedarf der Stadt Wien seit 2006 fast ausschließlich mit Grundwasser aus der Lobau, obwohl mit den Wasserwerken Moosbrunn und Donauinsel-Nord seit 2015 sogar ausreichende Kapazitäten bereit stehen, um auf das Grundwasserwerk Lobau verzichten zu können?
Hintergrund zur Anfrage
Laut Auskunft der MA 31 (Wiener Wasser) vom 16.12.2019 gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz wurden die zur Abdeckung des Wiener Trinkwasserbedarfs erforderlichen Grundwassermengen in den Jahren 2006 bis 2018 praktisch ausschließlich aus dem Grundwasserwerk (GWW) Lobau, eventuell inklusive Brunnen Markethäufel bereitgestellt; als Begründung wird angeführt, dass die „anderen Wasserspender“ „auf Grund der erschrotbaren Menge eine untergeordnete Rolle“ spielen würden.
Die MA 31 behauptet also, der Grund für die fast ausschließliche Nutzung des Grundwassers aus der Lobau wäre das Fehlen ausreichender alternativer Versorgungskapazitäten.
Diese Behauptung ist haltlos und widerspricht allen öffentlich verfügbaren Informationen, darunter offiziellen Informationen der Stadt Wien.
Demnach verfügen die wichtigsten zur Abdeckung des Grundwasserbedarfs in Frage kommenden Grundwasserwerke der Stadt Wien über die folgenden Kapazitäten: GWW Lobau – max. 80.000 m³ / Tag, Grundwasserwerk Moosbrunn (in Betrieb seit 2006) – ca. 64.000 m³ / Tag (https://www.wien.gv.at/wienwasser/verso…), Grundwasserwerk Donauinsel-Nord (in Betrieb seit 2015) – 43.000 m³ / Tag. Tatsächlich übersteigen die Kapazitäten der Werke in Moosbrunn und Donauinsel-Nord zusammen die Kapazitäten des GWW Lobau bei Weitem.
Die MA 31 behauptet damit implizit, dass die zumindest zweistelligen Millionenbeträge, die von der Stadt Wien seit den 1990er Jahren in die Errichtung der Wasserwerke Moosbrunn und Donauinsel-Nord (allein dafür wurden ca. 10 Mio. Euro veranschlagt) und die jeweiligen Aufbereitungsanlagen investiert wurden, letztlich zwecklos gewesen wären, da dadurch keine nennenswerten „erschrotbaren Mengen“ bereitgestellt wurden. Das käme einer eklatanten Verschleuderung öffentlicher Mittel gleich und wäre daher ein Fall für den Stadtrechnungshof Wien.
Aus den öffentlichen Informationen über die gegebenen Versorgungskapazitäten folgt des Weiteren, dass der Grundwasserbedarf der Stadt Wien spätestens seit 2015 allein mit den Grundwasserwerken Moosbrunn und Donauinsel-Nord gedeckt und auf das Grundwasserwerk Lobau sogar verzichtet werden könnte.
Ergebnis der Anfrage
Es handelte sich um eine Folgeanfrage auf eine vorhergehende Anfrage zu den Quellen des für die Wasserversorgung Wiens erforderlichen Grundwassers. Aus der Antwort auf diese Anfrage ging hervor, dass das benötige Grundwasser fast ausschließlich aus dem Grundwasserwerk Lobau stammt. Diese Folgeanfrage sollte klären, inwiefern sich diese fast ausschließliche Nutzung des GWW Lobau mit der Tatsache in Einklang bringen lässt, dass der Stadt Wien außer dem GWW Lobau auch Grundwasserwerke in Moosbrunn (seit 2006) und auf der Donauinsel-Nord (seit 2015) zur Verfügung stehen, die zusammen über eine höhere nominelle Kapazität verfügen als das GWW Lobau.
Aus der Antwort der für die Trinkwasserversorgung zuständigen Magistratsabteilung der Stadt Wien (MA 31) geht nun hervor, dass die ausschließlich Verwendung des GWW Lobau im Wesentlichen aus Gründen technischer und finanzieller, offenbar aber nicht prinzipieller Natur erfolgt.
Zitat: „Die Verwendung des Wasserwerkes in der Unteren Lobau erfolgt überwiegend aus Gründen der unmittelbaren Verfügbarkeit des Wassers in Stadtnähe, der sicheren Einbindung des Wassers in das übergeordnete Transportleitungsnetz, der jahrzehntelangen positiven betrieblichen Erfahrungen sowie aus wirtschaftlichen Gründen.“
Von Interesse ist diese Auskunft insbesondere in Zusammenhang mit der fortschreitenden Verlandung der Lobau (des Wiener Teils des Nationalparks Donau-Auen, einem auch EU-umweltrechtlich geschützten Natura 2000-Gebiet). Es hat sich in den letzten Jahren (seit 2006/7) herausgestellt, dass Maßnahmen, die geeignet wären, die Verlandung des Schutzgebiets zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen (Dotationen oder Wiederanbindung an die Donau), schon allein deswegen nicht getroffen werden können, da sie die Nutzbarkeit des Grundwassers im Brunnenfeld des GWW Lobau gefährden könnten, das über keine Aufbereitungsanlage verfügt.
Eine Lösung wäre die Errichtung einer Aufbereitungsanlage für das GWW Lobau. Aufgrund der gegenständlichen Auskunft der MA 31 kann nun aber auch vermutet werden, dass auch eine andere Lösung prinzipiell möglich wäre: auf das GWW Lobau zur Gänze oder zumindest zum Teil zu verzichten und das nötige Grundwasser aus den GWW Moosbrunn und Donauinsel-Nord zu beziehen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. Dezember 2019
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13. Februar 2020
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- Von
- Robert Poth
- Betreff
- Grundwasserbedarf der Stadt Wien, fast ausschließliche Deckung aus der Lobau [#1859]
- Datum
- 19. Dezember 2019 17:54
- An
- Wien
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Wien
- Betreff
- AW: GZ 948908-2019-20; Grundwasserbedarf der Stadt Wien, fast ausschließliche Deckung aus der Lobau
- Datum
- 13. Februar 2020 12:02
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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