Gültigkeit von ukrainischen Führerscheinen (Probe-Führerschein, digitaler Führerschein)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Fall: Ein ukrainischer Vertriebner mit Registrierung in Österreich besitzt eine ukrainische Lenkberechtigung für die Klasse B, jedoch physisch bei sich einen ukrainischen "Probe-Führerschein" der abgelaufen ist im Scheckkarten-Format sowie in der App "Diya" (vergleichbar mit ID-Austria / e-Ausweise) einen gültigen digitalen Führerschein (ohne Probezeit).

Dass digitale Führerscheine aus anderen Staaten, insbesondere Nicht-EU, in Österreich nicht anerkannt werden ist bekannt - allerdings gibt es eine EU-Richtlinie (2022/1280) welche die Anerkennung vorschreibt bzw. den Umtausch erleichtern soll.

Eine Beantragung eines unbefristeten physischen ukrainischen Führerscheins ist wegen der aktuellen Situation nicht möglich, da dazu eine Reise in die Ukraine notwendig wäre.

Dazu die Fragen:
1) Darf diese Person in Österreich ein KFZ mit der Kombination aus abgelaufenem Probe-Führerschein, digitaler Führerschein und Vertriebenen-Aufenthaltstitel lenken?

2) Falls nein: Wird die Person bis zur Beschaffung ein ggf. nur wegen des Nicht-Mitführens eines gültigen Führerscheins (§ 37 Abs. 2a StVO) ggf. mit Organmandat bestraft oder wird das als nicht vorhandene Lenkberechtigung ( § 37 Abs. 3 StVO) gewertet?

3) Gibt es die Möglichkeit, durch Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung ohne Prüfung nach der EU-Richtlinie 2022/1280 zu erhalten oder das Vorhandensein einer gültigen ukrainischen Lenkberechtigung zumindest im österreichischen Führerschein-Register zu evidentieren, so dass z.b. bei Kontrollen in ländlichen Gebieten keine Probleme auftreten, wenn die Person ihren abgelaufenen Probe-Führerschein, den digitalen Führerschein und den Vertriebenen-Aufenthaltstitel vorzeigt?

In Deutschland werden ukrainische digitale Führerscheine anstandslos anerkannt, wenn eine Abfrage möglich ist:
https://lbm.rlp.de/fileadmin/lbm/Themen…

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. November 2025
  • Frist
    9. Dezember 2025
  • 6 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gültigkeit von ukrainischen Führerscheinen (Probe-Führerschein, digitaler Führerschein) [#4056]
Datum
11. November 2025 23:35
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Fall: Ein ukrainischer Vertriebner mit Registrierung in Österreich besitzt eine ukrainische Lenkberechtigung für die Klasse B, jedoch physisch bei sich einen ukrainischen "Probe-Führerschein" der abgelaufen ist im Scheckkarten-Format sowie in der App "Diya" (vergleichbar mit ID-Austria / e-Ausweise) einen gültigen digitalen Führerschein (ohne Probezeit). Dass digitale Führerscheine aus anderen Staaten, insbesondere Nicht-EU, in Österreich nicht anerkannt werden ist bekannt - allerdings gibt es eine EU-Richtlinie (2022/1280) welche die Anerkennung vorschreibt bzw. den Umtausch erleichtern soll. Eine Beantragung eines unbefristeten physischen ukrainischen Führerscheins ist wegen der aktuellen Situation nicht möglich, da dazu eine Reise in die Ukraine notwendig wäre. Dazu die Fragen: 1) Darf diese Person in Österreich ein KFZ mit der Kombination aus abgelaufenem Probe-Führerschein, digitaler Führerschein und Vertriebenen-Aufenthaltstitel lenken? 2) Falls nein: Wird die Person bis zur Beschaffung ein ggf. nur wegen des Nicht-Mitführens eines gültigen Führerscheins (§ 37 Abs. 2a StVO) ggf. mit Organmandat bestraft oder wird das als nicht vorhandene Lenkberechtigung ( § 37 Abs. 3 StVO) gewertet? 3) Gibt es die Möglichkeit, durch Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung ohne Prüfung nach der EU-Richtlinie 2022/1280 zu erhalten oder das Vorhandensein einer gültigen ukrainischen Lenkberechtigung zumindest im österreichischen Führerschein-Register zu evidentieren, so dass z.b. bei Kontrollen in ländlichen Gebieten keine Probleme auftreten, wenn die Person ihren abgelaufenen Probe-Führerschein, den digitalen Führerschein und den Vertriebenen-Aufenthaltstitel vorzeigt? In Deutschland werden ukrainische digitale Führerscheine anstandslos anerkannt, wenn eine Abfrage möglich ist: https://lbm.rlp.de/fileadmin/lbm/Themen…
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4056/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in