Gutachten bzw. Information zum Thema Schwimmbad in Wörgl

Anfrage an: Wörgl, Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrtAntragsteller/in
sehr geehrteAntragsteller/in

Die Entscheidung über die Zukunft des Schwimmbades ist von großer Bedeutung für unsere Stadt und Ihre Bürgerinnen und Bürger. Umso wichtiger ist, dass die Entscheidung auf fundierten und nachvollziehbaren Grundlagen beruht und die Bevölkerung sowie der Gemeinderat transparent in diesen Prozess eingebunden werden.

Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1.September 2025 in Kraft getreten ist möchten wir dazu beitragen, die Gemeinde zu stärken und Bürgerrechte sowie Bürgerpflichten ernsthaft wahrnehmen und ersuchen darum, unsere Forderung ernst zu nehmen.

Unsere überparteiliche Plattform, die sich an Prinzipien von Transparenz und Dokumentation zum Schutz öffentlicher Interessen orientiert, fordert daher:

- Die Veröffentlichung einer Vergleichsstudie zwischen einer Sanierung (Revitalisierung) des bestehenden „Wave“-Bades und einem Neubau an dem neuen Standort „Badl“, sofern eine solche vorhanden ist

- Bei Fehlen einer solchen Vergleichsstudie die Veröffentlichung der Fakten, die als Entscheidungsgrundlage für den neuen Standort herangezogen wurden

- Die Veröffentlichung der Fakten, die zu einer Entscheidung für die weitere Nutzung des „Wave“-Bades führen können, insbesondere die Veröffentlichung des Bewertungsgutachten der „Wave“-Liegenschaft von 2022, dem Kostenkonzept des sanierten „Wave“-Betriebes und die Höhe des aushaftenden Gesamtsaldos vom „Wave“

- die Offenlegung von Studien, Angeboten, Konzepten und Auftragsvergaben, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zu einem Neubau des Schwimmbades geführt haben

- die Offenlegung der bis dato getätigten Aufwendungen für das „Badl“ und für das „Wave“

- die Offenlegung von Planunterlagen (Bestandsplänen) für das „Wave“

- Die Erlaubnis zur Bilddokumentation des „Wave“ in aktuellem Zustand

- Die Veröffentlichung der Fakten, die als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe des Pachtvertrages an den Eigentümer des Grundstückes für das geplante „Badl“ herangezogen wurden

Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, wie wichtig Transparenz ist:
Das „Wave“-Projekt seht immer noch mit einer Verschuldung der Stadt in Höhe von ca. 6 Millionen Euro im Haushaltsplan, ohne dass Verantwortlichkeiten klar aufgearbeitet wurden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die kolportierte Errichtung eines Biomasseheizwerkes am Standort des bestehenden „Wave“-Bades durch eine ausgelagerte Gesellschaft in vergleichbarer rechtlicher Konstruktion wie bereits beim „Wave“ und geplantem „Badl“: ein solches Vorgehen ohne öffentliche Beteiligung steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Neubau des Bades weder im Einklang mit den Prinzipien des Informationsfreiheitsgesetzes noch mit einer partizipativen, demokratischen und nachhaltigen Politik.

Wir appellieren daher an den Gemeinderat, die Entscheidung über die Zukunft des Schwimmbades nur auf Basis einer transparenten, nachvollziehbaren und öffentlich zugänglichen Entscheidungsgrundlage zu treffen und die Bevölkerung aktiv in diesen Prozess einzubeziehen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. September 2025
  • Frist
    7. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gutachten bzw. Information zum Thema Schwimmbad in Wörgl [#3689]
Datum
9. September 2025 11:05
An
Wörgl, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates! Die Entscheidung über die Zukunft des Schwimmbades ist von großer Bedeutung für unsere Stadt und Ihre Bürgerinnen und Bürger. Umso wichtiger ist, dass die Entscheidung auf fundierten und nachvollziehbaren Grundlagen beruht und die Bevölkerung sowie der Gemeinderat transparent in diesen Prozess eingebunden werden. Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1.September 2025 in Kraft getreten ist möchten wir dazu beitragen, die Gemeinde zu stärken und Bürgerrechte sowie Bürgerpflichten ernsthaft wahrnehmen und ersuchen darum, unsere Forderung ernst zu nehmen. Unsere überparteiliche Plattform, die sich an Prinzipien von Transparenz und Dokumentation zum Schutz öffentlicher Interessen orientiert, fordert daher: - Die Veröffentlichung einer Vergleichsstudie zwischen einer Sanierung (Revitalisierung) des bestehenden „Wave“-Bades und einem Neubau an dem neuen Standort „Badl“, sofern eine solche vorhanden ist - Bei Fehlen einer solchen Vergleichsstudie die Veröffentlichung der Fakten, die als Entscheidungsgrundlage für den neuen Standort herangezogen wurden - Die Veröffentlichung der Fakten, die zu einer Entscheidung für die weitere Nutzung des „Wave“-Bades führen können, insbesondere die Veröffentlichung des Bewertungsgutachten der „Wave“-Liegenschaft von 2022, dem Kostenkonzept des sanierten „Wave“-Betriebes und die Höhe des aushaftenden Gesamtsaldos vom „Wave“ - die Offenlegung von Studien, Angeboten, Konzepten und Auftragsvergaben, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zu einem Neubau des Schwimmbades geführt haben - die Offenlegung der bis dato getätigten Aufwendungen für das „Badl“ und für das „Wave“ - die Offenlegung von Planunterlagen (Bestandsplänen) für das „Wave“ - Die Erlaubnis zur Bilddokumentation des „Wave“ in aktuellem Zustand - Die Veröffentlichung der Fakten, die als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe des Pachtvertrages an den Eigentümer des Grundstückes für das geplante „Badl“ herangezogen wurden Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, wie wichtig Transparenz ist: Das „Wave“-Projekt seht immer noch mit einer Verschuldung der Stadt in Höhe von ca. 6 Millionen Euro im Haushaltsplan, ohne dass Verantwortlichkeiten klar aufgearbeitet wurden. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die kolportierte Errichtung eines Biomasseheizwerkes am Standort des bestehenden „Wave“-Bades durch eine ausgelagerte Gesellschaft in vergleichbarer rechtlicher Konstruktion wie bereits beim „Wave“ und geplantem „Badl“: ein solches Vorgehen ohne öffentliche Beteiligung steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Neubau des Bades weder im Einklang mit den Prinzipien des Informationsfreiheitsgesetzes noch mit einer partizipativen, demokratischen und nachhaltigen Politik. Wir appellieren daher an den Gemeinderat, die Entscheidung über die Zukunft des Schwimmbades nur auf Basis einer transparenten, nachvollziehbaren und öffentlich zugänglichen Entscheidungsgrundlage zu treffen und die Bevölkerung aktiv in diesen Prozess einzubeziehen. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3689/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Wörgl, Tirol
Sehr geehrtAntragsteller/in Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage vom 09.09.2025 gem. § 7 ff. Informati…
Von
Wörgl, Tirol
Betreff
Anfrage gem. § 7 ff. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Gutachten bzw. Information zum Thema Schwimmbad in Wörgl
Datum
12. September 2025 08:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage vom 09.09.2025 gem. § 7 ff. Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die von Ihnen angeforderten Informationen betreffen nach erster Einschätzung größtenteils den Geschäftsbereich von Gesellschaften im Eigentum der Stadtgemeinde Wörgl. Soweit möglich, leiten wir Ihr Anliegen zur Bearbeitung an die zuständigen Stellen weiter. Binnen der gesetzlichen Frist werden Sie eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen