Gutachten über die wissenschaftlichen Leistungen von Professor Harald Mahrer

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Das am 17. Februar im Ministerium eingelangte Fachgutachten betreffend der wissenschaftlichen Leistungen von Harald Mahrer, auf welches sich die Verleihung der Professorenwürde an ihn stützt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. November 2025
  • Frist
    11. Dezember 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gutachten über die wissenschaftlichen Leistungen von Professor Harald Mahrer [#4071]
Datum
13. November 2025 08:58
An
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Das am 17. Februar im Ministerium eingelangte Fachgutachten betreffend der wissenschaftlichen Leistungen von Harald Mahrer, auf welches sich die Verleihung der Professorenwürde an ihn stützt.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4071/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Ihr Informationsbegehren gem. § 7 ff IFG Sehr geehrtAntragsteller/in im Zuge Ihres Informationsbegehrens gem. § 7…
Von
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Betreff
Ihr Informationsbegehren gem. § 7 ff IFG
Datum
9. Dezember 2025 09:30
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Zuge Ihres Informationsbegehrens gem. § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Übermittlung des Fachgutachtens, welches als Grundlage für die Verleihung des Titels "Professor" an Hrn. Dr. Mahrer diente, findet eine Anhörung der betroffenen Personen im Sinne des § 10 Abs. 1 IFG statt, weil die Erteilung der von Ihnen begehrten Information in die Rechte eines anderen (§ 6 Abs. 1 Z 7 IFG) eingreifen würde. Da diese Anhörung mit einem zeitlichen sowie organisatorischen Aufwand verbunden ist, kann die Information nicht innerhalb der regulären Frist bereitgestellt werden. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG wird die Frist daher um weitere vier Wochen verlängert, sodass sie sich insgesamt auf acht Wochen beläuft. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen