GZ: BMI-LR2220/0842/-II/BK/6.2./2014 - Gesundheitsgefährdung von Patienten durch verunreinigtes Cannabis
Ist es richtig. dass es dem Ministerium für Inneres obliegt Leib und Leben der Bewohnern Österreichs zu schützen?
Ich beziehe meine Anfrage auf ihre Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Grünen vom 10.12.2014 mit der GZ: BMI-LR2220/0842/-II/BK/6.2./2014 http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV… in der sie schreiben:
"Im Bundeskriminalamt erfolgt keine systematische Untersuchung auf gesundheitsgefährdende Verunreinigungen in sichergestellten Cannabisprodukten da dies nicht in den Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden fällt."
Wenn ich Alkohol kaufe, der verunreinigt ist und ich werde davon Blind gehe ich davon aus, dass dies eine schwere Körperverletzung darstellt die auch strafrechtlich geahndet und bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden kann. Ich nehme an dass eine solche Anzeige die Exekutive dazu veranlasst, tätig zu werden und Ermittlungen aufzunehmen.
Wenn aber ein kranker Mensch sich selbst mit Cannabis behandelt weil ihm bei seinen Leiden nichts vergleichbar gut hilft, dieser Mensch mangels legaler Möglichkeiten verunreinigten Hanf auf dem Schwarzmarkt erwirbt und durch Verunreinigungen wie z.B. Blei schwerwiegende gesundheitliche Probleme bekommt, so gehe ich davon aus, dass dies eine schwere Körperverletzung darstellt die auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden könnte und dass eine solche Anzeige die Exekutive dazu veranlasst, tätig zu werden und Ermittlungen aufzunehmen. Allerdings würden in diesem Fall wohl auch Ermittlungen gegen den Patienten eingeleitet. Ich bitte sie mir mitzuteilen ob diese Einschätzung aus der Sicht des Ministeriums richtig ist? Wenn ja, so drängt sich mir die Frage auf ob dies auch gerecht ist? Ich nehme an zu dieser letzten Frage werde ich wohl keine Antwort aus dem Ministerium erhalten können.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Dezember 2014
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25. Februar 2015
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