Hochschwelligkeit digitale Schulgutscheine

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Prinzipiell ist es sehr gut, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien Unterstützung in Form von Gutscheinen für den Schulbedarf bekommen, Die Art und Weise wie das dieses Jahr durchgeführt wird ist vollkommen hochschwellig und realitätsfern. Es braucht ein Smartphone, zwei Apps, Smartphones die NFC zahlungsfähig ist. Der Gutschein ist seit gestern in den Postkästen angekommen, seitdem greifen sehr viele Menschen darauf zu, so dass die Apps kaum funktionieren. Für Personen ohne Smartphone ist laut Hotline ab Mai auf der Homepage ein Bestelllink für ein Formular o.ä. wo wieder online eine Identität nachgewiesen werden muss. Nachdem die Zielgruppe bereits im Bezug von Mindestsicherung/Sozialhilfe ist und im Rahmen dieses Bezugs sehr viele Daten bekanntgeben mussten, verstehe ich diese absolut komplizierte Aktion nicht. Sie ist altersdiskriminierend und viel zu hochschwellig. Bitte um Überarbeitung des Konzepts.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. April 2025
  • Frist
    4. Juni 2025
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
C. V.
Betreff
Hochschwelligkeit digitale Schulgutscheine [#3384]
Datum
9. April 2025 15:01
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Prinzipiell ist es sehr gut, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien Unterstützung in Form von Gutscheinen für den Schulbedarf bekommen, Die Art und Weise wie das dieses Jahr durchgeführt wird ist vollkommen hochschwellig und realitätsfern. Es braucht ein Smartphone, zwei Apps, Smartphones die NFC zahlungsfähig ist. Der Gutschein ist seit gestern in den Postkästen angekommen, seitdem greifen sehr viele Menschen darauf zu, so dass die Apps kaum funktionieren. Für Personen ohne Smartphone ist laut Hotline ab Mai auf der Homepage ein Bestelllink für ein Formular o.ä. wo wieder online eine Identität nachgewiesen werden muss. Nachdem die Zielgruppe bereits im Bezug von Mindestsicherung/Sozialhilfe ist und im Rahmen dieses Bezugs sehr viele Daten bekanntgeben mussten, verstehe ich diese absolut komplizierte Aktion nicht. Sie ist altersdiskriminierend und viel zu hochschwellig. Bitte um Überarbeitung des Konzepts.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. C. V. Anfragenr: 3384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3384/ Postanschrift C. V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen C. V.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Hochschwelligkeit digitale Schulgutscheine [1829242]
Datum
10. April 2025 10:30
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 0800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/Resources/SMS/DSGVO_BS_12_2024.pdf ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema digitale Schulgutscheine vom 9. April 2025 via Email gemäß §§ 2…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Hochschwelligkeit digitale Schulgutscheine [#3384]
Datum
4. Juni 2025 12:58
Status
image001.jpg
4,6 KB
image002.png
6,1 KB


Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema digitale Schulgutscheine vom 9. April 2025 via Email gemäß §§ 2 und 3 AuskunftspflichtG an das Sozialministerium. Die Aktion Schulstartplus! wurde erstmals 2022 mittels Ausgabe von Sodexo Gutscheinen durchgeführt und mit 2025 auf die digitale Version umgestellt. In Vorbereitung zur Umstellung auf einen digitalen Gutschein bzw. eine Bezahlkarte wurde zunächst im Rahmen einer strukturierten Erhebung abgefragt, wie hoch die Abdeckung durch Smartphones in der Zielgruppe ist. Die strukturierte Erhebung ergab, dass 97,3 % ein Smartphone haben. Anschließend wurde in mehreren Fokusgruppen mit Eltern und Schüler:innen der Zielgruppe Bedarfe abgestimmt und die für den Erhalt der Gutscheine notwendige APP getestet. Mit der App (es ist lediglich der Download einer App notwendig, nicht von zwei Apps) und der Bezahlkarte ermöglicht das Sozialministerium zudem einen längeren Einlösezeitraum (bis 31.12.2025), einen Überblick über die Ausgaben und, dass österreichweit ohne Stigmatisierung alles Notwendige für den Schulbesuch gekauft werden kann. Diese Bedarfe gingen ebenso aus der Befragung und den Workshops mit der Zielgruppe hervor. Die Eingabe von persönlichen Daten im Rahmen eines KYC-Prozesses (know your customer) ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Bei sämtlichen öffentlichen Zuwendungen muss sichergestellt werden, dass ausschließlich bezugsberechtigte Personen die Zuwendungen erhalten. Mit Stand 27. Mai 2025 haben bereits 83 % erfolgreich die App heruntergeladen und die Bezahlkarte aktiviert. Seit Mai 2025 besteht zudem die Möglichkeit, eine physische Bezahlkarte zu beantragen. Bei der Umsetzung der Digitalisierung wurde besonders auf Barrierefreiheit wert gelegt, um Diskriminierungen jeglicher Art zu vermeiden. Die App sowie die Website stehen barrierefrei in 8 Sprachen zur Verfügung. Zur Unterstützung bei der Beantragung wurde eine Hotline, ein Kontaktformular für technische Fragen und eine Email-Adresse für allgemeine Fragen eingerichtet. Die Aktion Schulstartplus! wird zudem laufend evaluiert. Nähere Informationen mit allen Details – technischer Hintergrund, Ablauf, FAQs etc. – und Erläuterungen gibt es auf der Webseite: www.schulstart.gv.at<http://www.schulstart.gv.at> Beste Grüße