Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h Südautobahn im Bereich Wiener Neudorf, Biedermannsdorf und Laxenburg

seit Anfang 2025 gilt in dem im Betreff genannten Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Gemäß einhelliger Berichterstattung (vgl. https://noe.orf.at/stories/3306274, 09.10.2025) erfolgte die Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung vor dem Ausbau der Lärmschutzwand aufgrund zu hoher Lärmemissionen. Hierzu folgende Fragen:

1. Auf welcher Gesetzesgrundlage und mit welcher Begründung erließ die ehemalige Verkehrsministerin Leonore Gewessler Anfang des Jahres 2025 die Verordnung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf 80 km/h?

2. Wie teuer war der Ausbau der Lärmschutzwand?

3. Welche Grenzwerte für Lärmemissionen gelten im genannten Bereich zu welchen Tageszeiten?

4. Welche Maßnahmen wurden vor dem Ausbau der Lärmschutzwand getroffen, um sicherzustellen, dass nach dem Ausbau dieser die Grenzwerte für Lärmemissionen unter Beibehaltung der zuvor geltenden Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten werden?

5. Erfolgt eine wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der Lärmemissionen (Lärmmessungen) um zu gewährleisten, dass die verordnete Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ihren Zweck erfüllt?

Warte auf Antwort

  • Datum
    9. Oktober 2025
  • Frist
    8. November 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h Südautobahn im Bereich Wiener Neudorf, Biedermannsdorf und Laxenburg [#3889]
Datum
9. Oktober 2025 07:58
An
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
seit Anfang 2025 gilt in dem im Betreff genannten Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Gemäß einhelliger Berichterstattung (vgl. https://noe.orf.at/stories/3306274, 09.10.2025) erfolgte die Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung vor dem Ausbau der Lärmschutzwand aufgrund zu hoher Lärmemissionen. Hierzu folgende Fragen: 1. Auf welcher Gesetzesgrundlage und mit welcher Begründung erließ die ehemalige Verkehrsministerin Leonore Gewessler Anfang des Jahres 2025 die Verordnung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf 80 km/h? 2. Wie teuer war der Ausbau der Lärmschutzwand? 3. Welche Grenzwerte für Lärmemissionen gelten im genannten Bereich zu welchen Tageszeiten? 4. Welche Maßnahmen wurden vor dem Ausbau der Lärmschutzwand getroffen, um sicherzustellen, dass nach dem Ausbau dieser die Grenzwerte für Lärmemissionen unter Beibehaltung der zuvor geltenden Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten werden? 5. Erfolgt eine wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der Lärmemissionen (Lärmmessungen) um zu gewährleisten, dass die verordnete Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ihren Zweck erfüllt?
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3889/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
ASFINAG-Empfangsbestätigung CAS-1952605-Z4R6Y9 | Your enquiry CAS-1952605-Z4R6Y9 | ASFiNAG:056230981 Guten Tag, …
Von
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Betreff
ASFINAG-Empfangsbestätigung CAS-1952605-Z4R6Y9 | Your enquiry CAS-1952605-Z4R6Y9 | ASFiNAG:056230981
Datum
9. Oktober 2025 07:59
Status
Warte auf Antwort
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