Humanitärer Einlass gem. SGK

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Zwei Anfragen von mir an das Innenministerium, warum die Polizei im Vorjahr an der Grenze nicht eingeschritten ist, um diese zu schützen, wurden mit Verweis auf den Schengener Grenzkodex beantwortet, wonach eine humanitäre Einreise gestattet werden könne.

Ich würde gerne wissen, wann und von wem die Anwendung dieser Materie angeordnet worden ist und wie die Handhabung von statten ging. Wer in Österreich kann überhaupt diesen Grenzübertritt aus humanitären Gründen gewähren? Bundeskanzler? Innenminister? Auf welche Weise ist dies Kund zu tun und wem gegenüber?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Humanitärer Einlass gem. SGK [#626]
Datum
7. Juni 2016 15:15
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Zwei Anfragen von mir an das Innenministerium, warum die Polizei im Vorjahr an der Grenze nicht eingeschritten ist, um diese zu schützen, wurden mit Verweis auf den Schengener Grenzkodex beantwortet, wonach eine humanitäre Einreise gestattet werden könne. Ich würde gerne wissen, wann und von wem die Anwendung dieser Materie angeordnet worden ist und wie die Handhabung von statten ging. Wer in Österreich kann überhaupt diesen Grenzübertritt aus humanitären Gründen gewähren? Bundeskanzler? Innenminister? Auf welche Weise ist dies Kund zu tun und wem gegenüber?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Ihre Anfrage vom 07.06.2016 Sehr geehrter Hr. Antragsteller/in! In der Anlage darf die Erledigung zur Verfügung g…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.06.2016
Datum
14. Juni 2016 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Hr. Antragsteller/in! In der Anlage darf die Erledigung zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen