IFG Anfrage bzgl. Fonds
Guten Tag,
vom Bundesministerium für Inneres werden die folgenden Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit verwaltet:
1. Gendarmeriejubiläumsfonds 1949
2. Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive des Bundesministeriums für Inneres
3. Unterstütztungsinstitut der Bundespolizei
4. Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei
5. Wohlfahrtsfonds für die Exekutive des Bundes
6. Österreichischer Integrationsfonds
7. Wiener Stadterweiterungsfonds
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Was ist der Zweck jeder dieser Einrichtungen,
2. Woher stammen die Mittel dieser Einrichtungen (aufgeschlüsselt nach Quelle und Höhe (im Zeitraum 2023-2024)),
3. Wofür werden diese Mittel verwendet (aufgeschlüsselt nach Zweck und Höhe (im Zeitraum 2023-2024)),
4. Wie hoch war das Kapital jeweils dieser Einrichtungen am letzten Stichtag, und wie teilt sich dieses auf (z.B. Immobilienbesitz, Barvermögen, Aktien, Unternehmensbeteiligungen, ...)
5. Wenn Mittel der Einrichtungen an juristische oder natürliche Personen überlassen werden, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen geschieht das?
6. Wie viele Bedienstete (VZÄ) haben diese Einrichtungen bzw. wie viele Personen sind mit der Verwaltung der Einrichtung betraut,
6a. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten dieser Einrichtungen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum8. September 2025
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6. Oktober 2025
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