IFG-Anfrage gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz – Geleistete und ausbezahlte Überstunden im BMI

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr [geschwärzt],

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen: 

1. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner – 31. Oktober 2025 insgesamt geleistet und ausbezahlt?
- Bitte um Aufschlüsselung nach Sektionen und innerhalb dieser nach Abteilungen.
- Zusätzlich bitte um eine monatliche Darstellung (in Stunden) jener Überstunden, die tatsächlich ausbezahlt wurden, nach Sektionen und innerhalb dieser nach Abteilungen.
- Darüber hinaus ersuche ich um eine gesonderte Darstellung der Überstunden jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, der Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, des Staatssekretariats sowie der Flüchtlingskoordination tätig sind. 

2. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner – 31. Oktober 2024 geleistet bzw. ausbezahlt?
- Bitte um dieselbe Aufschlüsselung (wie oben) nach Sektionen, Abteilungen sowie Monaten, einschließlich der Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, Staatssekretariat und Flüchtlingskoordination. 

3. Gab es in den Jahren 2024 und 2025 ein festgelegtes Kontingent an Überstunden, das von den einzelnen Organisationseinheiten maximal zur Auszahlung gebracht werden konnte?
- Falls ja, bitte um Angabe der Kontingente, aufgegliedert nach Sektionen und Abteilungen (monatliche Darstellung in Stunden),
- sowie für die Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, Staatssekretariat und Flüchtlingskoordination. 

4. Nach welchen dienstrechtlichen oder internen Regelungen erfolgt die Auszahlung geleisteter Überstunden?
- Erfolgt die Auszahlung auf Grundlage von dienstlichen Anordnungen, Bewilligungen der Vorgesetzten oder auf eigenständige Initiative der Bediensteten (Antragstellung)? 

5. Bestehen für bestimmte Bereiche (z. B. Abteilungen, Referate oder Organisationseinheiten) Sonderregelungen, die es erlauben, Überstunden auch dann geltend zu machen oder auszahlen zu lassen, wenn keine Kontingente zur Verfügung stehen ?
- Falls ja, bitte um Angabe, welche konkreten Stellen davon betroffen sind,
- auf welcher rechtlichen oder organisatorischen Grundlage diese Ausnahme beruht,
- sowie eine Beschreibung der Aufgaben dieser betroffenen Bereiche. 

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    5. November 2025
  • Frist
    3. Dezember 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender In…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
IFG-Anfrage gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz – Geleistete und ausbezahlte Überstunden im BMI [#4035]
Datum
5. November 2025 09:29
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen:  1. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner – 31. Oktober 2025 insgesamt geleistet und ausbezahlt? - Bitte um Aufschlüsselung nach Sektionen und innerhalb dieser nach Abteilungen. - Zusätzlich bitte um eine monatliche Darstellung (in Stunden) jener Überstunden, die tatsächlich ausbezahlt wurden, nach Sektionen und innerhalb dieser nach Abteilungen. - Darüber hinaus ersuche ich um eine gesonderte Darstellung der Überstunden jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, der Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, des Staatssekretariats sowie der Flüchtlingskoordination tätig sind.  2. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner – 31. Oktober 2024 geleistet bzw. ausbezahlt? - Bitte um dieselbe Aufschlüsselung (wie oben) nach Sektionen, Abteilungen sowie Monaten, einschließlich der Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, Staatssekretariat und Flüchtlingskoordination.  3. Gab es in den Jahren 2024 und 2025 ein festgelegtes Kontingent an Überstunden, das von den einzelnen Organisationseinheiten maximal zur Auszahlung gebracht werden konnte? - Falls ja, bitte um Angabe der Kontingente, aufgegliedert nach Sektionen und Abteilungen (monatliche Darstellung in Stunden), - sowie für die Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, Staatssekretariat und Flüchtlingskoordination.  4. Nach welchen dienstrechtlichen oder internen Regelungen erfolgt die Auszahlung geleisteter Überstunden? - Erfolgt die Auszahlung auf Grundlage von dienstlichen Anordnungen, Bewilligungen der Vorgesetzten oder auf eigenständige Initiative der Bediensteten (Antragstellung)?  5. Bestehen für bestimmte Bereiche (z. B. Abteilungen, Referate oder Organisationseinheiten) Sonderregelungen, die es erlauben, Überstunden auch dann geltend zu machen oder auszahlen zu lassen, wenn keine Kontingente zur Verfügung stehen ? - Falls ja, bitte um Angabe, welche konkreten Stellen davon betroffen sind, - auf welcher rechtlichen oder organisatorischen Grundlage diese Ausnahme beruht, - sowie eine Beschreibung der Aufgaben dieser betroffenen Bereiche.  Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG. Mit freundlichen Grüßen Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG. Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 4035 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Inneres
2025-0.906.618; Informationsfreiheitsbegehren betreffend Überstunden Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rück…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
2025-0.906.618; Informationsfreiheitsbegehren betreffend Überstunden
Datum
21. November 2025 13:54
Status
Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen Sie bitte der Erledigung. Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse 7, 1010 Wien, Österreich <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmi.gv.at<http://www.bmi.gv.at/&…
Anfragesteller/in
AW: 2025-0.906.618; Informationsfreiheitsbegehren betreffend Überstunden [#4035] Sehr geehrte Damen und Herren, v…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: 2025-0.906.618; Informationsfreiheitsbegehren betreffend Überstunden [#4035]
Datum
24. November 2025 10:29
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach eingehender Prüfung Ihres Schreibens sehe ich mich veranlasst, Folgendes klarzustellen: Der Verweis auf die Beantwortungen bereits veröffentlichter parlamentarischer Anfragen stellt keine Beantwortung meiner IFG-Anfrage dar. In den von Ihnen genannten Anfragen (18549/J, 1414/J und 3460/J) werden ausschließlich Gesamtsummen von Überstunden dargestellt. Keine dieser Antworten enthält die von mir konkret angeforderten Informationen, insbesondere keine Aufschlüsselung nach Sektionen, Abteilungen, Monaten sowie keinerlei Angaben zu den Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, Staatssekretariat oder Flüchtlingskoordination. Auch Fragen zu Regelungen, Kontingenten und Auszahlungsmodalitäten werden dort nicht behandelt. Da der Informationsgehalt der parlamentarischen Anfragen nicht ansatzweise dem entspricht, was gemäß § 7 IFG von mir beantragt wurde, liegt inhaltlich keine Beantwortung meiner Anfrage vor. Ein Verweis auf externe Dokumente ist nur dann zulässig, wenn diese Dokumente die begehrten Informationen in vollem Umfang und in der erforderlichen Detailliertheit enthalten. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Ich darf daher ersuchen, meine Anfrage im Sinne des § 8 IFG vollständig zu beantworten. Die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung der vorhandenen Information entfällt nicht dadurch, dass zu einem kleinen Teil thematisch ähnliche, aber unvollständige Daten bereits öffentlich zugänglich sind. Darüber hinaus wurde auf meine Fragen nach dienstrechtlichen Grundlagen, Auszahlungsmodalitäten, möglichen Sonderregelungen, Kontingenten sowie allfälligen abweichenden Regelungen für bestimmte Organisationseinheiten überhaupt nicht eingegangen. Auch diese Punkte sind ausdrücklich Gegenstand meines IFG-Antrags und sind damit zu beantworten. Ich ersuche daher um eine vollständige, direkte und inhaltliche Beantwortung sämtlicher Punkte meiner Anfrage, bitte um fristgerechte Übermittlung der vollständigen Informationen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4035 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]