IFG-Anfrage gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz – Geleistete und ausbezahlte Überstunden im BMI
Sehr [geschwärzt],
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner – 31. Oktober 2025 insgesamt geleistet und ausbezahlt?
- Bitte um Aufschlüsselung nach Sektionen und innerhalb dieser nach Abteilungen.
- Zusätzlich bitte um eine monatliche Darstellung (in Stunden) jener Überstunden, die tatsächlich ausbezahlt wurden, nach Sektionen und innerhalb dieser nach Abteilungen.
- Darüber hinaus ersuche ich um eine gesonderte Darstellung der Überstunden jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, der Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, des Staatssekretariats sowie der Flüchtlingskoordination tätig sind.
2. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner – 31. Oktober 2024 geleistet bzw. ausbezahlt?
- Bitte um dieselbe Aufschlüsselung (wie oben) nach Sektionen, Abteilungen sowie Monaten, einschließlich der Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, Staatssekretariat und Flüchtlingskoordination.
3. Gab es in den Jahren 2024 und 2025 ein festgelegtes Kontingent an Überstunden, das von den einzelnen Organisationseinheiten maximal zur Auszahlung gebracht werden konnte?
- Falls ja, bitte um Angabe der Kontingente, aufgegliedert nach Sektionen und Abteilungen (monatliche Darstellung in Stunden),
- sowie für die Büros der Sektionsleiter, Gruppenleiter, Generaldirektion für den öffentlichen Dienst, Staatssekretariat und Flüchtlingskoordination.
4. Nach welchen dienstrechtlichen oder internen Regelungen erfolgt die Auszahlung geleisteter Überstunden?
- Erfolgt die Auszahlung auf Grundlage von dienstlichen Anordnungen, Bewilligungen der Vorgesetzten oder auf eigenständige Initiative der Bediensteten (Antragstellung)?
5. Bestehen für bestimmte Bereiche (z. B. Abteilungen, Referate oder Organisationseinheiten) Sonderregelungen, die es erlauben, Überstunden auch dann geltend zu machen oder auszahlen zu lassen, wenn keine Kontingente zur Verfügung stehen ?
- Falls ja, bitte um Angabe, welche konkreten Stellen davon betroffen sind,
- auf welcher rechtlichen oder organisatorischen Grundlage diese Ausnahme beruht,
- sowie eine Beschreibung der Aufgaben dieser betroffenen Bereiche.
Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum5. November 2025
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3. Dezember 2025
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