IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl)
Guten Tag,
für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden) die Informationsfreiheit mithilfe der Digitalisierung nutzen können, um die Verwaltungseffizienz zu steigern. Unsere Gemeinde war (zugegeben von mir) bereits in der Vergangenheit mit der Beantwortung von Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz befasst. Daher interessieren mich Ihre Erfahrungswerte mit der Umsetzung der neuen Regelung und nötigen Anpassungen.
Im Besonderen interessiert mich Ihre Büropraxis, daher beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1) Ihre ab 1. September gültige Bürordnung unserer Gemeinde
1.1) sollten Sie nicht die vollständige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft:
1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen?
1.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)?
1.1.3) Sind Prozess vorgesehen, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen und diese freiwillig zu veröffentlichen? Wenn ja, welche Prozesse sind hier vorgesehen? Und wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Beginn Ihrer Transparenzinitiative entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist?
1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert?
1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert?
Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Unabhängig meines Auskunftsersuchens nach IFG würde ich mich über weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Informationsfreiheit freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum1. September 2025
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29. September 2025
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