IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Guten Tag,

für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden) die Informationsfreiheit mithilfe der Digitalisierung nutzen können, um die Verwaltungseffizienz zu steigern. Unsere Gemeinde war (zugegeben von mir) bereits in der Vergangenheit mit der Beantwortung von Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz befasst. Daher interessieren mich Ihre Erfahrungswerte mit der Umsetzung der neuen Regelung und nötigen Anpassungen.

Im Besonderen interessiert mich Ihre Büropraxis, daher beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1) Ihre ab 1. September gültige Bürordnung unserer Gemeinde
1.1) sollten Sie nicht die vollständige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft:
1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen?
1.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)?
1.1.3) Sind Prozess vorgesehen, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen und diese freiwillig zu veröffentlichen? Wenn ja, welche Prozesse sind hier vorgesehen? Und wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Beginn Ihrer Transparenzinitiative entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist?
1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert?
1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert?

Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Unabhängig meines Auskunftsersuchens nach IFG würde ich mich über weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Informationsfreiheit freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2025
  • Frist
    29. September 2025
  • 2 Follower:innen
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden…
An St. Georgen an der Leys, Niederösterreich Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl) [#3519]
Datum
1. September 2025 03:12
An
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden) die Informationsfreiheit mithilfe der Digitalisierung nutzen können, um die Verwaltungseffizienz zu steigern. Unsere Gemeinde war (zugegeben von mir) bereits in der Vergangenheit mit der Beantwortung von Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz befasst. Daher interessieren mich Ihre Erfahrungswerte mit der Umsetzung der neuen Regelung und nötigen Anpassungen. Im Besonderen interessiert mich Ihre Büropraxis, daher beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Ihre ab 1. September gültige Bürordnung unserer Gemeinde 1.1) sollten Sie nicht die vollständige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft: 1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen? 1.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)? 1.1.3) Sind Prozess vorgesehen, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen und diese freiwillig zu veröffentlichen? Wenn ja, welche Prozesse sind hier vorgesehen? Und wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Beginn Ihrer Transparenzinitiative entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist? 1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert? 1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert? Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Unabhängig meines Auskunftsersuchens nach IFG würde ich mich über weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Informationsfreiheit freuen! Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3519/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich
Hallo Erwin Ernst Steinhammer, zur Anfrage 3519 geben wir folgendes bekannt: Zu 1) Ihre ab 1. September gültige B…
Von
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl) [#3519]
Datum
2. September 2025 14:44
Status
Warte auf Antwort
Hallo Erwin Ernst Steinhammer, zur Anfrage 3519 geben wir folgendes bekannt: Zu 1) Ihre ab 1. September gültige Büroordnung unserer Gemeinde; dahingehend ändert sich mit 1. September 2025 in unserer Gemeinde nichts. Zu 1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen? Unsere Gemeinde liegt unter der sogenannten 5.000 Einwohner Schwelle, und müssen wir daher grundsätzlich keine Information freiwillig veröffentlichen. Wir haben keine automatisierten Programme zur Erkennung von geheimen Daten, und auch nicht im umgekehrten Sinne. Wir pflegen keine besonderen Geheimnisse, wir agieren nach Bundes- bzw. Landesgesetzen oder Verordnungen, demnach können alle Prozesse nachvollzogen werden, wenn es erforderlich sein sollte kann man diese Prozesse erklären und auf Anfragestellung auch bekannt geben. Gemäß IFG sind wir nicht verpflichtet dies freiwillig zu tun. Fazit: für unseren Büroalltag ändert das neue IFG nichts. Wir werden wie bisher bereits auch, im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung an Anfragestellerinnen und Anfragesteller nach bestem Wissen und Gewissen alle relevanten, zur Verfügung stehenden Informationen weiter geben. Ich hoffe mit den nicht allzu ausführlichen Ausführungen dennoch gedient zu haben Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, vielen Dank für die Informationen, ich betrachte damit die Fragen 1.-1.1.3 als erledigt. Offen sind f…
An St. Georgen an der Leys, Niederösterreich Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl) [#3519]
Datum
2. September 2025 15:16
An
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Informationen, ich betrachte damit die Fragen 1.-1.1.3 als erledigt. Offen sind für mich damit nur mehr die folgenden beiden Fragen: 1.1.4) Welchen Prozess haben Sie zur Beauskunftung von Informationsbegehren definiert? 1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist Ihr ELAK strukturiert? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3519/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich
Hallo Erwin Ernst Steinhammer, zu 1.1.4), bei uns sind keine konkreten Prozesse zur Beauskunftung definiert. Unse…
Von
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl) [#3519]
Datum
29. September 2025 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Erwin Ernst Steinhammer, zu 1.1.4), bei uns sind keine konkreten Prozesse zur Beauskunftung definiert. Unsere Gemeinde ist nicht in Abteilungen gegliedert, bei uns sind zwei "Vollzeitäquivalent" beschäftigt, von diesen müssen im Anlassfall die erforderlichen Daten gesammelt, zusammengestellt und aufbereitet werden. Zu 1.1.5), Unsere Registratur ist laut einem Einheitsaktenplan angelegt und kann auch dementsprechend durchsucht werden, im Anlassfall wird das auch so getan. Im elektronischen Akt sind bisher keine bestehenden, alten Akten erfasst, demnach greifen wir auf unsere Registratur zurück. Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung meines Informationsbegehrens! Ich hoffe, dass diese Information dazu …
An St. Georgen an der Leys, Niederösterreich Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl) [#3519]
Datum
7. Oktober 2025 13:58
An
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung meines Informationsbegehrens! Ich hoffe, dass diese Information dazu beitragen kann, in vielen weiteren Gemeinden die Informationsfreiheit effektiver zu gestalten. Mit besten Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3519/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>