IFG - Wie stabil läuft der elektronische Akt wirklich?
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich ersuche um Auskunft und Unterlagen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des elektronischen Akts (ELAK) durch das Bundesrechenzentrum (BRZ) im Zeitraum 01.09.2025 bis heute.
Konkret ersuche ich um:
1. Eine Übersicht aller laufenden ELAK-Projekte (inkl. Versionen, Modernisierungen, Migrationsmaßnahmen).
2. Die seit 01.09.2025 angefallenen Kosten für Wartung, Weiterentwicklung und Support.
3. Eine Aufstellung dokumentierter Störungen, Ausfälle oder Performanceprobleme im ELAK-Betrieb.
4. Etwaige interne Berichte oder Evaluierungen, die die Zuverlässigkeit und Nutzerzufriedenheit mit dem ELAK bewerten.
Sollten einzelne Informationen schutzbedürftig sein, ersuche ich um teilweise Herausgabe unter Schwärzung gemäß § 6 Abs. 4 IFG.
Gemäß § 4 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 IFG ist für dieses Begehren kein Identitätsnachweis erforderlich.
Ich ersuche um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen an FragDenStaat.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
-
Datum7. November 2025
-
7. Dezember 2025
-
0 Follower:innen