Impfung - Impfschadengesetz
Die Impfung gegen Covid-19 wird von BM Mückstein und zuvor von Hrn. Anschober als "sehr sicher" eingestuft. Wenn dem zufolge Umkehrschluss das Risiko, einen Impfschaden zu erleiden oder daran zu sterben, sehr klein ist, 1.) warum hat die österr. Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Vertragsteilen etnehmbar) ? 2.) warum wird für eine von der BReg „empfohlene“ Impfung kein Schmerzengeld (lediglich eine Abschlagszahlung idhv etwa € 1300) iS des ABGB sowie Verdienstentgang in voller Höhe zugesprochen, geht doch die „Republik“ aufgrund der propagierten Sicherheit der Impfung quasi „eh“ kein Risiko ein, zur Haftung herangezogen zu werden und wie ist dieser Widerspruch zu bewerten? 3. Wer kommt für den Unterhalt des „Nachwuchses“ des unterhaltspflichtigen, aufgrund Impfschaden erwerbsunfähigen Geimpften auf ? Hierzu möchte ich erwähnen, dass ich einen Impfschaden in der Familie habe, trotz unmittelbar vor der Impfung im Hinblick darauf durchgeführten Gesundenuntersuchung mit attestierten besten gesundheitlichen Werten. Vielen Dank im Voraus.
Anfrage erfolgreich
-
Datum1. November 2021
-
27. Dezember 2021
-
0 Follower:innen