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Impfung - Impfschadengesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Impfung gegen Covid-19 wird von BM Mückstein und zuvor von Hrn. Anschober als "sehr sicher" eingestuft. Wenn dem zufolge Umkehrschluss das Risiko, einen Impfschaden zu erleiden oder daran zu sterben, sehr klein ist, 1.) warum hat die österr. Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Vertragsteilen etnehmbar) ? 2.) warum wird für eine von der BReg „empfohlene“ Impfung kein Schmerzengeld (lediglich eine Abschlagszahlung idhv etwa € 1300) iS des ABGB sowie Verdienstentgang in voller Höhe zugesprochen, geht doch die „Republik“ aufgrund der propagierten Sicherheit der Impfung quasi „eh“ kein Risiko ein, zur Haftung herangezogen zu werden und wie ist dieser Widerspruch zu bewerten? 3. Wer kommt für den Unterhalt des „Nachwuchses“ des unterhaltspflichtigen, aufgrund Impfschaden erwerbsunfähigen Geimpften auf ? Hierzu möchte ich erwähnen, dass ich einen Impfschaden in der Familie habe, trotz unmittelbar vor der Impfung im Hinblick darauf durchgeführten Gesundenuntersuchung mit attestierten besten gesundheitlichen Werten. Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2021
  • Frist
    27. Dezember 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Impfung - Impfschadengesetz [#2414]
Datum
1. November 2021 09:10
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Impfung gegen Covid-19 wird von BM Mückstein und zuvor von Hrn. Anschober als "sehr sicher" eingestuft. Wenn dem zufolge Umkehrschluss das Risiko, einen Impfschaden zu erleiden oder daran zu sterben, sehr klein ist, 1.) warum hat die österr. Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Vertragsteilen etnehmbar) ? 2.) warum wird für eine von der BReg „empfohlene“ Impfung kein Schmerzengeld (lediglich eine Abschlagszahlung idhv etwa € 1300) iS des ABGB sowie Verdienstentgang in voller Höhe zugesprochen, geht doch die „Republik“ aufgrund der propagierten Sicherheit der Impfung quasi „eh“ kein Risiko ein, zur Haftung herangezogen zu werden und wie ist dieser Widerspruch zu bewerten? 3. Wer kommt für den Unterhalt des „Nachwuchses“ des unterhaltspflichtigen, aufgrund Impfschaden erwerbsunfähigen Geimpften auf ? Hierzu möchte ich erwähnen, dass ich einen Impfschaden in der Familie habe, trotz unmittelbar vor der Impfung im Hinblick darauf durchgeführten Gesundenuntersuchung mit attestierten besten gesundheitlichen Werten. Vielen Dank im Voraus.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu allererst möchten wir Ihnen unser Verständnis aussp…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Impfung - Impfschadengesetz [#2414] [20211102-085222306/20211109-152124037]
Datum
18. November 2021 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
SOZIALENTSCHAEDIGUNG_ISG_Impfschaden_bundesweit.pdf
326,9 KB
image001.jpg
4,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu allererst möchten wir Ihnen unser Verständnis aussprechen. Wir sind uns bewusst, dass die derzeitigen Maßnahmen für alle Personen, die in Österreich ansässig sind, nicht einfach sind und Sie sich mit schwierigen Herausforderungen auseinandersetzen müssen. Personen, die durch eine Covid-19-Impfung einen Impfschaden erlitten haben, werden nach dem Bundesgesetz vom 3. Juli 1973 über die Entschädigung für Impfschäden (Impfschadengesetz), BGBl. Nr. 371/1973, entschädigt. Ansprüche nach dem Impfschadengesetz werden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens beim Sozialministeriumservice geprüft, einer nachgeordneten Behörde des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Im Unterschied zu Schadenersatzansprüchen nach dem ABGB bieten die Leistungen nach dem Impfschadengesetz eine besonders niederschwellige und kostenfreie Entschädigungsmöglichkeit, insbesondere an den Beweis der Kausalität der verabreichten Impfung zur eingetretenen Gesundheitsschädigung werden geringere Anforderungen angelegt. Das Impfschadengesetz sieht ein umfassendes Leistungsangebot für Impfgeschädigte vor. So können zunächst etwa die Kosten für Krankenbehandlung, Rehabilitation oder orthopädische Maßnahmen übernommen werden. Kommt es nach einer Impfung zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20%, so besteht ein Anspruch auf eine Rentenleistung wie in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Rentenleistung gebührt 14 Mal jährlich und kann pro Monat – je nach Ausmaß der Erwerbsminderung und konkreter Bemessungsgrundlage - bis zu rund EUR 2.600,00 betragen. Sollte darüber hinaus durch die Impfung sogar ein Pflegebedarf aufgetreten sein, so werden Pflegezulagen bis zu einem Monatsbetrag von rund EUR 3.200,00 gewährt (ebenfalls 14 Mal jährlich). Hat die Impfung keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974, bewirkt, wird eine pauschalierte Geldleistung in der von Ihnen erwähnten Höhe erbracht. Für nähere Informationen wird auf das beiliegende Infoblatt verwiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Impfschäden (sozialministeriumservice.at)<https://www.sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Sozialentschaedigungen/Impfschaeden/Impfschaeden.de.html> Mit freundlichen Grüßen
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