Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

im Frühjahr 2021 wurde durch die Nationale Ernährungskommission das Österreichische Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien beschlossen. Die Verwendung dieses Profils wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Angesichts der Verbreitung ernährungsbedingter Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in Österreich ist die Entscheidung für eine freiwillige Verwendung für uns nicht nachvollziehbar.

Ich bitte daher gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Erteilung folgender Information:

1. Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen?

- Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei.

- Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei.

2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen?

- Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre?

- Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei.

3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor?

Ich danke Ihnen bereits im Voraus herzlich für die Zusendung der angeforderten Informationen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. September 2025
  • Frist
    17. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Indra Kley-Schöneich
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Indra Kley-Schöneich
Betreff
Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [#3761]
Datum
19. September 2025 16:21
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Frühjahr 2021 wurde durch die Nationale Ernährungskommission das Österreichische Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien beschlossen. Die Verwendung dieses Profils wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Angesichts der Verbreitung ernährungsbedingter Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in Österreich ist die Entscheidung für eine freiwillige Verwendung für uns nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Erteilung folgender Information: 1. Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen? - Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei. - Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei. 2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen? - Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre? - Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei. 3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor? Ich danke Ihnen bereits im Voraus herzlich für die Zusendung der angeforderten Informationen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 3761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3761/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Indra Kley-Schöneich