Informationsbegehren - Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 sowie Zuwendungen an Parteien seit Beginn der laufenden Funktionsperiode

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025
Ich ersuche um Übermittlung sämtlicher Ausgaben, Zahlungen, finanzieller Leistungen oder geldwerten Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 stehen.
Der Antrag umfasst insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – folgende Kategorien:
- Zahlungen für Drucksorten, Inserate, Plakate, Werbemittel
- Kosten für Veranstaltungen, Informationsabende, Bürger:innenveranstaltungen mit Bezug zur Gemeinderatswahl
- Mieten oder Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten, Infrastruktur oder Flächen, die für wahlbezogene Zwecke genutzt wurden
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Informationskampagnen, Online-Kommunikation oder Social-Media-Auftritte mit Bezug zur Gemeinderatswahl
- allfällige Zahlungen oder Unterstützungsleistungen an wahlwerbende Gruppen, Parteien, Listen, Fraktionen oder parteinahe Vereine im Zusammenhang mit der Wahl.

Ich ersuche jeweils um Angabe von:
- Datum der Ausgabe bzw. Zahlung
- Höhe des Betrags
- Empfänger (natürliche oder juristische Person)
- kurze Beschreibung des Verwendungszwecks.

2. Ausgaben und Zuwendungen an Parteien & wahlwerbende Gruppen seit Beginn der laufenden Funktionsperiode

Weiters ersuche ich um Übermittlung sämtlicher Zahlungen, finanzieller Leistungen oder geldwerten Zuwendungen, die seit Beginn der laufenden Funktionsperiode des Gemeinderats (Konstituierung nach der letzten Gemeinderatswahl) bis zum Datum dieses Schreibens an politische Parteien, wahlwerbende Gruppen, Fraktionen, Listen, Initiativen oder parteinahe Vereine geleistet wurden, die im Gemeinderat vertreten sind oder zu dieser Gemeinderatswahl angetreten sind.

Der Antrag umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Zahlungen bzw. Leistungen an:
- SPÖ (insb. Bezirksorganisation Bruck/Leitha bzw. Landesorganisation NÖ)
- ÖVP (insb. Bezirksorganisation Bruck / Leitha bzw. Landesorganisation NÖ)
- FPÖ
- NEOS
- Bürgeliste Bruck-Wilfleinsdorf (BGB)

Für jede Partei/Gruppe ersuche ich – soweit dokumentiert – um:
Empfängerbezeichnung (Partei / Liste / Fraktion / Verein)
Datum der Auszahlung
Höhe des ausbezahlten Betrages
Verwendungszweck (z. B. Fraktionsförderung, Zuschüsse, Subventionen, Kostenersatz, Inserate, Sponsoring, Saalmieten, Sachleistungen etc.).

Zur Vereinfachung der Bearbeitung gestatte ich, Einzelbeträge mit identischem Verwendungszweck je Partei zusammenzufassen, sofern daraus dennoch der Gesamtbetrag pro Partei, Verwendungszweck / Zweckbestimmung klar hervorgehen.

3. Erfasster Bereich (inkl. ausgelagerter Strukturen)
Der Antrag erstreckt sich ausdrücklich auch auf Ausgaben und Leistungen, die durch ausgegliederte Einrichtungen,
gemeindeeigene oder gemeindebeteiligte Gesellschaften, gemeindenahe Vereine oder sonstige juristische Personen getätigt wurden, sofern deren Mittel aus dem Gemeindehaushalt stammen oder von der Gemeinde beherrscht bzw. verwaltet werden.

4. Form der Übermittlung und Teilzugang
Ich ersuche um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen (z. B. als PDF- oder Excel-Datei bzw. in einer sonstigen maschinenlesbaren Form) an meine E-Mail-Adresse.
Sollten einzelne Informationen aus Gründen der Geheimhaltung oder des Datenschutzes nach dem IFG nicht vollständig herausgegeben werden können, beantrage ich Teilzugang durch Schwärzung oder Anonymisierung der betroffenen Passagen, soweit dies erforderlich ist.

5. Fristen und Bescheid
Ich weise darauf hin, dass der Zugang zur Information gemäß § 8 IFG ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen zu gewähren ist; in begründeten Fällen kann diese Frist einmalig um weitere vier Wochen verlängert werden.

Für den Fall, dass meinem Antrag nicht oder nicht vollständig entsprochen wird oder keine fristgerechte Informationserteilung erfolgt, stelle ich hiermit ausdrücklich den Antrag, gemäß § 11 IFG einen Bescheid zu erlassen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Informationsbegehrens kurz per E-Mail.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2025
  • Frist
    1. Januar 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bruck an der Leitha, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Informationsbegehren - Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 sowie Zuwendungen an Parteien seit Beginn der laufenden Funktionsperiode [#4154]
Datum
4. Dezember 2025 03:17
An
Bruck an der Leitha, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 Ich ersuche um Übermittlung sämtlicher Ausgaben, Zahlungen, finanzieller Leistungen oder geldwerten Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 stehen. Der Antrag umfasst insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – folgende Kategorien: - Zahlungen für Drucksorten, Inserate, Plakate, Werbemittel - Kosten für Veranstaltungen, Informationsabende, Bürger:innenveranstaltungen mit Bezug zur Gemeinderatswahl - Mieten oder Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten, Infrastruktur oder Flächen, die für wahlbezogene Zwecke genutzt wurden - Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Informationskampagnen, Online-Kommunikation oder Social-Media-Auftritte mit Bezug zur Gemeinderatswahl - allfällige Zahlungen oder Unterstützungsleistungen an wahlwerbende Gruppen, Parteien, Listen, Fraktionen oder parteinahe Vereine im Zusammenhang mit der Wahl. Ich ersuche jeweils um Angabe von: - Datum der Ausgabe bzw. Zahlung - Höhe des Betrags - Empfänger (natürliche oder juristische Person) - kurze Beschreibung des Verwendungszwecks. 2. Ausgaben und Zuwendungen an Parteien & wahlwerbende Gruppen seit Beginn der laufenden Funktionsperiode Weiters ersuche ich um Übermittlung sämtlicher Zahlungen, finanzieller Leistungen oder geldwerten Zuwendungen, die seit Beginn der laufenden Funktionsperiode des Gemeinderats (Konstituierung nach der letzten Gemeinderatswahl) bis zum Datum dieses Schreibens an politische Parteien, wahlwerbende Gruppen, Fraktionen, Listen, Initiativen oder parteinahe Vereine geleistet wurden, die im Gemeinderat vertreten sind oder zu dieser Gemeinderatswahl angetreten sind. Der Antrag umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Zahlungen bzw. Leistungen an: - SPÖ (insb. Bezirksorganisation Bruck/Leitha bzw. Landesorganisation NÖ) - ÖVP (insb. Bezirksorganisation Bruck / Leitha bzw. Landesorganisation NÖ) - FPÖ - NEOS - Bürgeliste Bruck-Wilfleinsdorf (BGB) Für jede Partei/Gruppe ersuche ich – soweit dokumentiert – um: Empfängerbezeichnung (Partei / Liste / Fraktion / Verein) Datum der Auszahlung Höhe des ausbezahlten Betrages Verwendungszweck (z. B. Fraktionsförderung, Zuschüsse, Subventionen, Kostenersatz, Inserate, Sponsoring, Saalmieten, Sachleistungen etc.). Zur Vereinfachung der Bearbeitung gestatte ich, Einzelbeträge mit identischem Verwendungszweck je Partei zusammenzufassen, sofern daraus dennoch der Gesamtbetrag pro Partei, Verwendungszweck / Zweckbestimmung klar hervorgehen. 3. Erfasster Bereich (inkl. ausgelagerter Strukturen) Der Antrag erstreckt sich ausdrücklich auch auf Ausgaben und Leistungen, die durch ausgegliederte Einrichtungen, gemeindeeigene oder gemeindebeteiligte Gesellschaften, gemeindenahe Vereine oder sonstige juristische Personen getätigt wurden, sofern deren Mittel aus dem Gemeindehaushalt stammen oder von der Gemeinde beherrscht bzw. verwaltet werden. 4. Form der Übermittlung und Teilzugang Ich ersuche um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen (z. B. als PDF- oder Excel-Datei bzw. in einer sonstigen maschinenlesbaren Form) an meine E-Mail-Adresse. Sollten einzelne Informationen aus Gründen der Geheimhaltung oder des Datenschutzes nach dem IFG nicht vollständig herausgegeben werden können, beantrage ich Teilzugang durch Schwärzung oder Anonymisierung der betroffenen Passagen, soweit dies erforderlich ist. 5. Fristen und Bescheid Ich weise darauf hin, dass der Zugang zur Information gemäß § 8 IFG ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen zu gewähren ist; in begründeten Fällen kann diese Frist einmalig um weitere vier Wochen verlängert werden. Für den Fall, dass meinem Antrag nicht oder nicht vollständig entsprochen wird oder keine fristgerechte Informationserteilung erfolgt, stelle ich hiermit ausdrücklich den Antrag, gemäß § 11 IFG einen Bescheid zu erlassen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Informationsbegehrens kurz per E-Mail.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4154 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bruck an der Leitha, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf untenstehende Anfragen zum Informationsfreiheitsgesetz übermittelt …
Von
Bruck an der Leitha, Niederösterreich
Betreff
AW: Informationsbegehren - Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 sowie Zuwendungen an Parteien seit Beginn der laufenden Funktionsperiode [#4154]
Datum
29. Dezember 2025 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf untenstehende Anfragen zum Informationsfreiheitsgesetz übermittelt Ihnen die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha fristgerecht folgende Antworten: "1. Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 Ich ersuche um Übermittlung sämtlicher Ausgaben, Zahlungen, finanzieller Leistungen oder geldwerten Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2025 stehen. Der Antrag umfasst insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – folgende Kategorien: - Zahlungen für Drucksorten, Inserate, Plakate, Werbemittel - Kosten für Veranstaltungen, Informationsabende, Bürger:innenveranstaltungen mit Bezug zur Gemeinderatswahl - Mieten oder Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten, Infrastruktur oder Flächen, die für wahlbezogene Zwecke genutzt wurden - Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Informationskampagnen, Online-Kommunikation oder Social-Media-Auftritte mit Bezug zur Gemeinderatswahl - allfällige Zahlungen oder Unterstützungsleistungen an wahlwerbende Gruppen, Parteien, Listen, Fraktionen oder parteinahe Vereine im Zusammenhang mit der Wahl." Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha teilt mit, dass folgende Ausgaben im Zusammenhang mit der GR-Wahl 2025 getätigt wurden (siehe Datei im Anhang). Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha teilt weiters mit, dass keinerlei Zahlungen für Inserate oder Werbemittel in Bezug auf die Gemeinderatswahl 2025 angefallen sind. Weiters teilt die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha mit, dass weder Kosten für Veranstaltungen, Informationsabende oder BürgerInnen-Veranstaltungen noch Mieten oder Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten, Infrastruktur, Online-Kommunikation oder Social-Media-Auftritte angefallen sind. Ebenfalls wird bekanntgegeben, dass keinerlei Zahlungen an wahlwerbende Gruppen, Parteien, Listen, Fraktionen oder parteinahe Vereine im Zusammenhang mit der GR-Wahl 2025 seitens der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha getätigt wurden. "2. Ausgaben und Zuwendungen an Parteien & wahlwerbende Gruppen seit Beginn der laufenden Funktionsperiode Weiters ersuche ich um Übermittlung sämtlicher Zahlungen, finanzieller Leistungen oder geldwerten Zuwendungen, die seit Beginn der laufenden Funktionsperiode des Gemeinderats (Konstituierung nach der letzten Gemeinderatswahl) bis zum Datum dieses Schreibens an politische Parteien, wahlwerbende Gruppen, Fraktionen, Listen, Initiativen oder parteinahe Vereine geleistet wurden, die im Gemeinderat vertreten sind oder zu dieser Gemeinderatswahl angetreten sind. Der Antrag umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Zahlungen bzw. Leistungen an: - SPÖ (insb. Bezirksorganisation Bruck/Leitha bzw. Landesorganisation NÖ) - ÖVP (insb. Bezirksorganisation Bruck / Leitha bzw. Landesorganisation NÖ) - FPÖ - NEOS - Bürgeliste Bruck-Wilfleinsdorf (BGB) Für jede Partei/Gruppe ersuche ich – soweit dokumentiert – um: Empfängerbezeichnung (Partei / Liste / Fraktion / Verein) Datum der Auszahlung Höhe des ausbezahlten Betrages Verwendungszweck (z. B. Fraktionsförderung, Zuschüsse, Subventionen, Kostenersatz, Inserate, Sponsoring, Saalmieten, Sachleistungen etc.). Zur Vereinfachung der Bearbeitung gestatte ich, Einzelbeträge mit identischem Verwendungszweck je Partei zusammenzufassen, sofern daraus dennoch der Gesamtbetrag pro Partei, Verwendungszweck / Zweckbestimmung klar hervorgehen." Hier wird seitens der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha mitgeteilt, dass keinerlei Zahlungen, finanzielle Leistungen oder geldwerte Zuwendungen an politische Parteien im genannten Zeitraum ergangen sind. mfg STADTGEMEINDE BRUCK AN DER LEITHA Sekretariat des Bürgermeisters und Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeiter: Schenzel Peter Adresse: 2460 Bruck an der Leitha, Hauptplatz 16 Tel.: +43/2162/62354 DW 16, Fax: +43/2162/62354 DW 25 www.bruckleitha.at