Informationsbegehren zur Standortentscheidung „Stockerau“ für das Landesklinikum Weinviertel-Süd

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Der einstimmige Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung vom 21.04.2026 zur Errichtung des Landesklinikums Weinviertel-Süd in Stockerau, beruht laut veröffentlichten Informationen v.a. auf einer Bewertung von 14 möglichen Standorten durch eine Standortfindungskommission.

Aus der veröffentlichten Studie bzw. dem Bericht der Standortfindungskommission (https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/geg…) gehen nicht alle wesentlichen Detaildaten hervor. Detailliertere Ergebnisse sind darin (teilweise) nur für den Standort „Stockerau-Alte Au“ ersichtlich.

Daher ersuche ich um Zurverfügungstellung folgender ergänzender Informationen:

1. Die der Studie zugrunde liegenden detaillierten Einzel-Bewertungsergebnisse sämtlicher 14 geprüfter Standorte, insbesondere in Bezug auf die definierten Bewertungskriterien (inkl. Angabe der Datenquellen und Detailberechnungen).
2. Die konkreten Ergebnisse bzw. Punktebewertungen je Standort und Kriterium (sofern vorhanden in strukturierter Form / Gegenüberstellung).
3. War die Hochwassergefährdung (HQ300) der einzelnen Standorte ein mitzuberücksichtigendes Kriterium und wie wurde dieses gewichtet? Wenn nein, warum nicht?
4. Mit welchen Mehrkosten aufgrund des HQ300-Gebietes wurde für den geplanten Neubau im Bereich „Alte Au“ gerechnet und wie wurden diese in der Bewertung berücksichtigt?
5. Das Gebiet „Alte Au“ wird derzeit als vielfältiges Sportzentrum genutzt. Welche Teile dieser Anlage (Hallen etc) müssen für den Krankenhausneubau weichen? Mit welchen Grobkosten wird für Abtragung und Neubau gerechnet? Wie wurden diese Kosten (im Vergleich zum unbebauten Standort Hollabrunn) in der Studie gewichtet/berücksichtigt?
6. Vor- und Nachbereitungsdokumente, Protokolle, interne Leitlinien, Stellungsnahmen in Akten, interne Weisungen und die mit der Beschlussfassung der Niederösterreichischen Landesregierung im Zusammenhang stehenden Dokumente zur aktuellen Standortentscheidung.
7. Das unabhängige Economica Institut für Wirtschaftsforschung wurde bereits des Öfteren vom Land NÖ für Studien konsultiert. Deren aktuelle Studie spricht eindeutig für den Standort Hollabrunn. Eines der Hauptargumente dieser Studie ist im Vergleich zum nun gewählten Standort Stockerau, die geografische zentrale Lage im Weinviertel und die damit verbundene Versorgungssicherheit und Erreichbarkeit eines Spitals innerhalb von 30 Minuten für einen möglichst großen Anteil der Bevölkerung. Welche Argumente sprechen laut Standortkommission gegen diese Sichtweise? Welche Argumente sprechen in diesem Zusammenhang für den dezentralen Standort Stockerau, dessen Lage in notfallmedizinischen Fällen für viele Bewohner, va. des nordwestlichen Weinviertels, eine unzumutbare Distanz darstellt?
8. Erfolgte die Standortentscheidung nur auf Basis der 29 genannten Bewertungskriterien oder wurden auch weitere Faktoren (zB. nachhaltige Stärkung einkommens- und wirtschaftsschwacher Gebiete als Ausgleichsmaßnahme innerhalb der NÖ Regionen; Maßnahme zur Vermeidung von Absiedelung aus dem ruralen Raum und damit verbundener Konzentration im unmittelbaren Speckgürtel von Wien) berücksichtigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
9. Die unmittelbare Nähe zu Wien und die dortige hochkonzentrierte Gesundheitsinfrastruktur findet in der Studie keine nennenswerte Berücksichtigung. Warum nicht? Inwiefern und welche Überlegungen im Sinne einer Gesamtbetrachtung eines „Gesundheitsverbund Ostregion“ wurden in Bezug auf die Standortwahl berücksichtigt, damit zukünftig Bezirks- und Landesgrenzen für österreichische Staatsbürger und Steuerzahler keine Einflussfaktoren (mehr) für die medizinische Versorg darstellen?
10. Wurden die Ausbaupläne der Nordwestbahn zwischen Stockerau und Hollabrunn (selektiver zweigleisiger Ausbau) sowie die Möglichkeit der Schaffung einer zusätzlichen direkten Zu/Abfahrt für Einsatzfahrzeuge von der Schnellstraße S3 zum Standortvorschlag Hollabrunn berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
11. Wie hoch waren die Kosten der Studie bzw. für den Bericht der Standortfindungskommission und wie gliedern sich diese Kosten?

Ich ersuche um Übermittlung der Auskunft in elektronischer Form per E-Mail in gesetzlich vorgesehener Frist.

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. April 2026
  • Frist
    24. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Mag. Rainer Scheuer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Mag. Rainer Scheuer
Betreff
Informationsbegehren zur Standortentscheidung „Stockerau“ für das Landesklinikum Weinviertel-Süd [#4775]
Datum
26. April 2026 20:22
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Der einstimmige Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung vom 21.04.2026 zur Errichtung des Landesklinikums Weinviertel-Süd in Stockerau, beruht laut veröffentlichten Informationen v.a. auf einer Bewertung von 14 möglichen Standorten durch eine Standortfindungskommission. Aus der veröffentlichten Studie bzw. dem Bericht der Standortfindungskommission (https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/geg…) gehen nicht alle wesentlichen Detaildaten hervor. Detailliertere Ergebnisse sind darin (teilweise) nur für den Standort „Stockerau-Alte Au“ ersichtlich. Daher ersuche ich um Zurverfügungstellung folgender ergänzender Informationen: 1. Die der Studie zugrunde liegenden detaillierten Einzel-Bewertungsergebnisse sämtlicher 14 geprüfter Standorte, insbesondere in Bezug auf die definierten Bewertungskriterien (inkl. Angabe der Datenquellen und Detailberechnungen). 2. Die konkreten Ergebnisse bzw. Punktebewertungen je Standort und Kriterium (sofern vorhanden in strukturierter Form / Gegenüberstellung). 3. War die Hochwassergefährdung (HQ300) der einzelnen Standorte ein mitzuberücksichtigendes Kriterium und wie wurde dieses gewichtet? Wenn nein, warum nicht? 4. Mit welchen Mehrkosten aufgrund des HQ300-Gebietes wurde für den geplanten Neubau im Bereich „Alte Au“ gerechnet und wie wurden diese in der Bewertung berücksichtigt? 5. Das Gebiet „Alte Au“ wird derzeit als vielfältiges Sportzentrum genutzt. Welche Teile dieser Anlage (Hallen etc) müssen für den Krankenhausneubau weichen? Mit welchen Grobkosten wird für Abtragung und Neubau gerechnet? Wie wurden diese Kosten (im Vergleich zum unbebauten Standort Hollabrunn) in der Studie gewichtet/berücksichtigt? 6. Vor- und Nachbereitungsdokumente, Protokolle, interne Leitlinien, Stellungsnahmen in Akten, interne Weisungen und die mit der Beschlussfassung der Niederösterreichischen Landesregierung im Zusammenhang stehenden Dokumente zur aktuellen Standortentscheidung. 7. Das unabhängige Economica Institut für Wirtschaftsforschung wurde bereits des Öfteren vom Land NÖ für Studien konsultiert. Deren aktuelle Studie spricht eindeutig für den Standort Hollabrunn. Eines der Hauptargumente dieser Studie ist im Vergleich zum nun gewählten Standort Stockerau, die geografische zentrale Lage im Weinviertel und die damit verbundene Versorgungssicherheit und Erreichbarkeit eines Spitals innerhalb von 30 Minuten für einen möglichst großen Anteil der Bevölkerung. Welche Argumente sprechen laut Standortkommission gegen diese Sichtweise? Welche Argumente sprechen in diesem Zusammenhang für den dezentralen Standort Stockerau, dessen Lage in notfallmedizinischen Fällen für viele Bewohner, va. des nordwestlichen Weinviertels, eine unzumutbare Distanz darstellt? 8. Erfolgte die Standortentscheidung nur auf Basis der 29 genannten Bewertungskriterien oder wurden auch weitere Faktoren (zB. nachhaltige Stärkung einkommens- und wirtschaftsschwacher Gebiete als Ausgleichsmaßnahme innerhalb der NÖ Regionen; Maßnahme zur Vermeidung von Absiedelung aus dem ruralen Raum und damit verbundener Konzentration im unmittelbaren Speckgürtel von Wien) berücksichtigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 9. Die unmittelbare Nähe zu Wien und die dortige hochkonzentrierte Gesundheitsinfrastruktur findet in der Studie keine nennenswerte Berücksichtigung. Warum nicht? Inwiefern und welche Überlegungen im Sinne einer Gesamtbetrachtung eines „Gesundheitsverbund Ostregion“ wurden in Bezug auf die Standortwahl berücksichtigt, damit zukünftig Bezirks- und Landesgrenzen für österreichische Staatsbürger und Steuerzahler keine Einflussfaktoren (mehr) für die medizinische Versorg darstellen? 10. Wurden die Ausbaupläne der Nordwestbahn zwischen Stockerau und Hollabrunn (selektiver zweigleisiger Ausbau) sowie die Möglichkeit der Schaffung einer zusätzlichen direkten Zu/Abfahrt für Einsatzfahrzeuge von der Schnellstraße S3 zum Standortvorschlag Hollabrunn berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? 11. Wie hoch waren die Kosten der Studie bzw. für den Bericht der Standortfindungskommission und wie gliedern sich diese Kosten? Ich ersuche um Übermittlung der Auskunft in elektronischer Form per E-Mail in gesetzlich vorgesehener Frist.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Mag. Rainer Scheuer Anfragenr: 4775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4775/ Postanschrift Mag. Rainer Scheuer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mag. Rainer Scheuer
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/419-2026, Standortentscheidung Schwerpunktklinikum in der Versorgungsregion Weinviertel , Anfrage Inf…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/419-2026, Standortentscheidung Schwerpunktklinikum in der Versorgungsregion Weinviertel , Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. April 2026 11:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anschreiben.pdf
53,1 KB
smime.p7s
6,9 KB


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