IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Sehr geehrteAntragsteller/in
Die Umgang mit personenbezogenen Daten wirft im Hinblick auf das IT-System zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich grundlegende Fragen auf.
Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Wieviele und welche Entitäten sind in der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur abgebildet?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser Entitäten mit all ihren Attributen ersucht!
2) Wie sind die Entitäten der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur in Beziehung gesetzt?
Es wird höflichst um Zugang zur einem Entity Relationship Diagramm (ERD) der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur ersucht, in welchem alle Entitäten mit all ihren Attributen dargestellt sind!
3) Mit welchen Schnittstellen zu anderen Behörden ist das IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich ausgestattet?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste aller Schnittstellen zu allen Behörden inklusive Beschreibung ersucht! Die Beschreibung jeder Schnittstelle sollte eine Liste aller ausgetauschten Entitäten mit all deren Attributen beinhalten.
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum20. Oktober 2025
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17. November 2025
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