IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Die Umgang mit personenbezogenen Daten wirft im Hinblick auf das IT-System zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich grundlegende Fragen auf.

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Wieviele und welche Entitäten sind in der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur abgebildet?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser Entitäten mit all ihren Attributen ersucht!
2) Wie sind die Entitäten der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur in Beziehung gesetzt?
Es wird höflichst um Zugang zur einem Entity Relationship Diagramm (ERD) der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur ersucht, in welchem alle Entitäten mit all ihren Attributen dargestellt sind!
3) Mit welchen Schnittstellen zu anderen Behörden ist das IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich ausgestattet?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste aller Schnittstellen zu allen Behörden inklusive Beschreibung ersucht! Die Beschreibung jeder Schnittstelle sollte eine Liste aller ausgetauschten Entitäten mit all deren Attributen beinhalten.

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    20. Oktober 2025
  • Frist
    17. November 2025
  • 5 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Umgang mit personenbezogenen Daten wirft im Hinblick auf das IT-System zur Verwa…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich [#3944]
Datum
20. Oktober 2025 08:28
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Umgang mit personenbezogenen Daten wirft im Hinblick auf das IT-System zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich grundlegende Fragen auf. Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt. 1) Wieviele und welche Entitäten sind in der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur abgebildet? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser Entitäten mit all ihren Attributen ersucht! 2) Wie sind die Entitäten der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur in Beziehung gesetzt? Es wird höflichst um Zugang zur einem Entity Relationship Diagramm (ERD) der dem IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich zugrunde liegenden Datenbankstruktur ersucht, in welchem alle Entitäten mit all ihren Attributen dargestellt sind! 3) Mit welchen Schnittstellen zu anderen Behörden ist das IT-System (zur Verwaltung erwerbsarbeitslos gemeldeter Personen) der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich ausgestattet? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste aller Schnittstellen zu allen Behörden inklusive Beschreibung ersucht! Die Beschreibung jeder Schnittstelle sollte eine Liste aller ausgetauschten Entitäten mit all deren Attributen beinhalten. Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich [1848489]
Datum
20. Oktober 2025 13:03
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.