IT-System der Volksanwaltschaft

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden wirft grundlegende Fragen zum IT-System der Volksanwaltschaft, mit welchem die eingebrachten Beschwerden verwaltet werden, auf.

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Wieviele und welche Entitäten sind in der dem IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft zugrunde liegenden Datenbankstruktur abgebildet?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser Entitäten mit all ihren Attributen ersucht!
2) Wie sind die Entitäten der dem IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft zugrunde liegenden Datenbankstruktur in Beziehung gesetzt?
Es wird höflichst um Zugang zur einem Entity Relationship Diagramm (ERD) der dem IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft zugrunde liegenden Datenbankstruktur ersucht, in welchem alle Entitäten mit all ihren Attributen dargestellt sind!
3) Mit welchen Schnittstellen zu anderen Behörden ist das IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft ausgestattet?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste aller Schnittstellen zu allen Behörden inklusive Beschreibung ersucht! Die Beschreibung jeder Schnittstelle sollte eine Liste aller ausgetauschten Entitäten mit all deren Attributen beinhalten.

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei der Volksanwaltschaft Beschwerden einbringen bzw. einbringen wollen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    2. Dezember 2025
  • Frist
    30. Dezember 2025
  • 7 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden wirft grundlegende Fragen zum IT-Sy…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
IT-System der Volksanwaltschaft [#4145]
Datum
2. Dezember 2025 10:11
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Umgang der Volksanwaltschaft mit Beschwerden wirft grundlegende Fragen zum IT-System der Volksanwaltschaft, mit welchem die eingebrachten Beschwerden verwaltet werden, auf. Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt. 1) Wieviele und welche Entitäten sind in der dem IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft zugrunde liegenden Datenbankstruktur abgebildet? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser Entitäten mit all ihren Attributen ersucht! 2) Wie sind die Entitäten der dem IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft zugrunde liegenden Datenbankstruktur in Beziehung gesetzt? Es wird höflichst um Zugang zur einem Entity Relationship Diagramm (ERD) der dem IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft zugrunde liegenden Datenbankstruktur ersucht, in welchem alle Entitäten mit all ihren Attributen dargestellt sind! 3) Mit welchen Schnittstellen zu anderen Behörden ist das IT-System (zur Verwaltung von Beschwerden) der Volksanwaltschaft ausgestattet? Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste aller Schnittstellen zu allen Behörden inklusive Beschreibung ersucht! Die Beschreibung jeder Schnittstelle sollte eine Liste aller ausgetauschten Entitäten mit all deren Attributen beinhalten. Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei der Volksanwaltschaft Beschwerden einbringen bzw. einbringen wollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>