KATWARN Österreich/Austria außer Betrieb

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Rahmen des Extremwetters von 13.-16. September 2024 hat die Katwarn App selbst für Orte in denen die Black Hawk Helikopter des Bundesheers zur Menschenrettung eingesetzt wurden, keine Warnungen angezeigt.
Laut Bundesministerium für Inneres gehört zu den Anwendungsfällen von KATWARN Österreich/Austria "Naturkatastrophen und Extremwettergefahren".
1) Warum hat KATWARN Österreich/Austria am Extremwetterwochende 13-16 September 2024 keine Warnungen gemeldet?
2) Welche Maßnahmen werden getroffen, dass dies nicht noch einmal geschieht?
3) Falls KATWARN Österreich/Austria durch AT-Alert abgelöst wird, wann wird das wo kommuniziert?

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. September 2024
  • Frist
    11. November 2024
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Martin Leyrer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Martin Leyrer
Betreff
KATWARN Österreich/Austria außer Betrieb [#3211]
Datum
16. September 2024 12:03
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Rahmen des Extremwetters von 13.-16. September 2024 hat die Katwarn App selbst für Orte in denen die Black Hawk Helikopter des Bundesheers zur Menschenrettung eingesetzt wurden, keine Warnungen angezeigt. Laut Bundesministerium für Inneres gehört zu den Anwendungsfällen von KATWARN Österreich/Austria "Naturkatastrophen und Extremwettergefahren". 1) Warum hat KATWARN Österreich/Austria am Extremwetterwochende 13-16 September 2024 keine Warnungen gemeldet? 2) Welche Maßnahmen werden getroffen, dass dies nicht noch einmal geschieht? 3) Falls KATWARN Österreich/Austria durch AT-Alert abgelöst wird, wann wird das wo kommuniziert?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Leyrer Anfragenr: 3211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3211/ Postanschrift Martin Leyrer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Leyrer