Kinderbetreuungsgeld

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Guten Tag, ich bin verheiratet und mein Mann lebt in deutschland. Vor 5 Monaten habe ich in Österreich meine Tochter auf die Welt gebracht. (ich wohne in Österreich) Ich habe hier kinderbetreuungsgeld beantragt, aber ich warte immernoch darauf das es bestätigt wird von Deutschland. Die Österreichische Krankenkasse sagt mir bloß, daß sie den Formular F001 verschickt und warten darauf das F002 wieder zurück geschickt wird. Nun bekomme ich kein Geld und muss mit kinderbeihilfe überleben. Mein mann hat in Deutschland bei der zuständigen Behörde angerufen, aber es hieß wir haben nichts bekommen und ihre Frau ist hier nicht gemeldet, sie kann hier nichts beziehen. Deutschland sagte auch, daß sie diese Art von Formulare nicht kennen würden. Ich weiß nicht mehr weiter, weder die Krankenkasse sagt mir irgendwas, noch krieg ich Antworten von Deutschland.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgend…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kinderbetreuungsgeld [#2118]
Datum
18. November 2020 11:57
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Guten Tag, ich bin verheiratet und mein Mann lebt in deutschland. Vor 5 Monaten habe ich in Österreich meine Tochter auf die Welt gebracht. (ich wohne in Österreich) Ich habe hier kinderbetreuungsgeld beantragt, aber ich warte immernoch darauf das es bestätigt wird von Deutschland. Die Österreichische Krankenkasse sagt mir bloß, daß sie den Formular F001 verschickt und warten darauf das F002 wieder zurück geschickt wird. Nun bekomme ich kein Geld und muss mit kinderbeihilfe überleben. Mein mann hat in Deutschland bei der zuständigen Behörde angerufen, aber es hieß wir haben nichts bekommen und ihre Frau ist hier nicht gemeldet, sie kann hier nichts beziehen. Deutschland sagte auch, daß sie diese Art von Formulare nicht kennen würden. Ich weiß nicht mehr weiter, weder die Krankenkasse sagt mir irgendwas, noch krieg ich Antworten von Deutschland.
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 18. November 2020 ist in der Stadtinformation Wien eingelangt. Leide…
Von
Wien
Betreff
AW: Kinderbetreuungsgeld [#2118]
Datum
18. November 2020 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 18. November 2020 ist in der Stadtinformation Wien eingelangt. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes nicht in die Zuständigkeit der Stadt Wien fällt. Bitte, wenden Sie sich direkt an die Österreichische Gesundheitskasse. Österreichische Gesundheitskasse 1100 Wien, Wienerbergstraße 15 - 19 Telefon: +43 5 0766 – 11 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen