Klärung bezüglich Anerkennung von Studienleistungen außerhalb des universitären Bildungsplans und deren Einfluss auf Mindeststudienleistung
bzg. ergeht offene Frage zur Anerkennung von Studienleistungen und deren Auswirkungen auf die Erfüllung der Mindeststudienleistung im universitären Kontext. Konkret betrifft meine Frage den Umstand, dass bestimmte Leistungen, die außerhalb des festgelegten Bildungsplans eines Studienfachs erbracht werden, nicht zur Erfüllung der Mindeststudienleistung anerkannt werden.
Dies führt in meiner Wahrnehmung zu einem Nachteil gegenüber Studierenden, die mehrere Studien gleichzeitig absolvieren (sogenannte "Vielleistungsstudenten").
Könnten Sie mir bitte erläutern:
Warum es nicht möglich ist, Studienleistungen, die thematisch und inhaltlich in denselben Bildungsbereich fallen, zur Mindeststudienleistung anzurechnen, auch wenn sie nicht explizit im Studienplan eines bestimmten Studienobjekts aufgeführt sind?
Wieso entsteht hier ein Nachteil gegenüber Studierenden, die mehrere Studiengänge absolvieren? Diese können oft eine breitere Auswahl an Studienleistungen kombinieren, während Studierende, die sich auf einen Studiengang fokussieren, eingeschränkt werden.
In welcher Form müsste hier nachgebessert werden, um sicherzustellen, dass Studierende innerhalb desselben Bildungssektors und -bereichs nicht benachteiligt werden und nicht zu bestimmten Studieninhalten gezwungen werden, obwohl sie relevante Leistungen erbracht haben und dafür bestraft werden?
Ist es rechtlich zulässig, dass Universitäten die Anerkennung von Studienleistungen verweigern oder sich auf formale Aspekte berufen, obwohl Anträge auf Anerkennung der Leistungen gestellt wurden?
Ich bitte um Klärung, ob dies mit den rechtlichen Vorgaben im österreichischen Hochschulgesetz und den Grundsätzen der Chancengleichheit vereinbar ist, und wie eine eventuelle Verbesserung der Regelungen zu diesem Thema aussehen könnte.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum23. Oktober 2024
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18. Dezember 2024
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