Kopfquote bei Polizisten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Innenministerin negierte, dass Polizisten dazu gedrängt würden, mehr zu strafen als früher.

Nun wurde bekannt, dass sich die eingehobenen Strafbeträge in den letzten Jahren verdoppelt haben.

Gibt es nun doch so etwas wie einen Straferlass?

Gibt es Vorgaben für Polizisten, wieviele Strafen sie einzuspielen hätten?

Der Polizeipressesprecher gab im Interview an, dass man die Arbeitsleistung ja irgendwie überprüfen müsse, darum gäbe es Statistiken.

Wie wirkt sich die statistische Erhebnung der Strafleistung einzelner Beamter, Dienststellen oder Bezirke auf deren Dienstverrichtung aus?

Wird Beamten, die weniger strafen als andere nahegelegt, mehr zu strafen?

Gibt es Fristen innerhalb derer ein Polizist alle Strafzettel "loswerden" muss?

Warum wurde doppelt so viel Strafgeld eingenommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
19. August 2014 15:16
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Innenministerin negierte, dass Polizisten dazu gedrängt würden, mehr zu strafen als früher. Nun wurde bekannt, dass sich die eingehobenen Strafbeträge in den letzten Jahren verdoppelt haben. Gibt es nun doch so etwas wie einen Straferlass? Gibt es Vorgaben für Polizisten, wieviele Strafen sie einzuspielen hätten? Der Polizeipressesprecher gab im Interview an, dass man die Arbeitsleistung ja irgendwie überprüfen müsse, darum gäbe es Statistiken. Wie wirkt sich die statistische Erhebnung der Strafleistung einzelner Beamter, Dienststellen oder Bezirke auf deren Dienstverrichtung aus? Wird Beamten, die weniger strafen als andere nahegelegt, mehr zu strafen? Gibt es Fristen innerhalb derer ein Polizist alle Strafzettel "loswerden" muss? Warum wurde doppelt so viel Strafgeld eingenommen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezug auf Ihre mit „Kopfquote für Polizisten“ betitelte Anfrage vom 19. August …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
22. August 2014 15:08
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Bezug auf Ihre mit „Kopfquote für Polizisten“ betitelte Anfrage vom 19. August 2014 darf ich mangels diesbezüglicher Ausführungen zunächst vermutungsweise davon ausgehen, dass sich die Fragen auf die Tätigkeit der Bundespolizei in der Verkehrsüberwachung und auf einen im „KURIER“ unter http://kurier.at/chronik/oesterreich/mi… publizierten Artikel beziehen. Dazu darf ich feststellen, dass dem Bundesministerium für Inneres bei der Handhabung der Verkehrspolizei, wie insbesondere auch bei der Feststellung von Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) 1960 mangels gesetzlicher Grundlage keine Kompetenz zukommt und daher auch keine Einflussnahme in diesem Bereich zulässig ist. Der Vollzug der Regelungen der Straßenpolizei ist gemäß Art 11 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes selbständiger Aufgabenbereich der jeweiligen Landesregierung. Somit ergibt sich in solchen Belangen zwar eine Zuständigkeit sowohl von Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und – in Städten mit eigenem Statut – Magistraten) als auch von Landespolizeidirektionen, nicht jedoch eine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres. Die BeamtInnen der Exekutive werden als Straßenaufsichtsorgane für die jeweils zuständige Landesregierung (auf Autobahnen), Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landespolizeidirektion tätig. Wie etwa – aufgrund einer diesbezüglich im Vorjahr geführten medialen Diskussion - für Wien der Herr Landespolizeipräsident jedoch bereits klargestellt hat, besteht aber jedenfalls kein „Straferlass“ oder eine Anordnung der Polizeiführung, die Polizisten eine bestimmte Zahl zu erstattender Anzeigen oder Organstrafverfügungen vorschreibt. Das gilt selbstverständlich auch für die anderen Bundesländer. Damit gibt es selbstverständlich auch weder Vorgaben für Polizisten, „wieviele Strafen sie einzuspielen hätten“ noch eine „statistische Erhebung der Strafleistung einzelner Beamter, Dienststellen oder Bezirke“ und weder diesbezügliche Maßnahmen bei Unterschreitung eines nicht bestehenden „Plansolls“ noch Fristen, innerhalb derer ein Polizist alle Strafzettel „loswerden“ müsste. – Wobei ich davon ausgehe, dass Sie mit letzterer saloppen Fragestellung auf den Verbrauch von Drucksorten (etwa durch Ausstellung von Organstrafverfügungen) anspielen. Das Bundesministerium für Inneres führt lediglich (nach Bundesländern gegliederte) Statistiken betreffend bestimmte Maßnahmen und Sanktionen in der Verkehrsüberwachung . Dazu darf auf die zuletzt veröffentlichte Verkehrsüberwachungsbilanz der Bundespolizei im Jahr 2013, siehe Link http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verkehr/ve…, verwiesen werden. Frühere diesbezügliche Statistiken können jedenfalls den auf der Homepage des Parlaments, http://www.parlament.gv.at, veröffentlichten Sicherheitsberichten entnommen werden. Aus diesen Statistiken lässt sich keine „Verdoppelung“ der Strafgelder ableiten. Allenfalls kann festgestellt werden, dass sich die Anzahl der Anzeigen und Organstrafverfügungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen (im Jahr 2006 ohne Section Control-Anlagen) im Vergleich von 2006 mit 2,535.131 Anzeigen und Organstrafverfügungen gegenüber 4,865.842 Anzeigen und Organstrafverfügungen im Jahr 2013 nahezu „verdoppelt“ hat. Das lässt sich darauf zurückführen, dass seit 2006 verstärkt an einer Modernisierung der Verkehrsüberwachungsgeräte gearbeitet und damit eine deutliche Steigerung der Effizienz der Überwachung möglich wurde. Nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit stellt übrigens nach wie vor die Hauptursache der tödlichen Verkehrsunfälle dar. Die Bundespolizei wird jedenfalls auch künftig bestrebt sein, durch präventive und repressive Verkehrsüberwachungsmaßnahmen eine nachhaltige Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer im Sinne eines partnerschaftlichen und rücksichtsvollen "Miteinander im Straßenverkehr" zu bewirken und so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Österreich beizutragen. Mit freundlichen Grüßen