Kostentransparenz bei Wiener Wohnen

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Stadt Wien - Wiener Wohnen
Rosa-Fischer-Gasse 2
1030 Wien

Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41:
Ausgaben für Baumpflege / Finanzgebaren

Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die
Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1)
Welches Unternehmen ist für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage
Krottenbachstraße 39-41 zuständig?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, welches Unternehmen für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständig ist.
2)
Wie viel, d.h. welcher konkrete Betrag wird für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage
Krottenbachstraße 39-41 an das dafür zuständige Unternehmen gezahlt?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche die konkrete Höhe der Bezahlung des für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständigen Unternehmens dokumentiert.
3)
Wie bzw. durch wen wird kontrolliert, dass die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 korrekt durchgeführt wurde?
Anders ausgedrückt: Von wem konkret (welcher Person) wird wie konkret die Bewässerung kontrolliert und wie wird das protokolliert / dokumentiert?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, von wem konkret die Kontrollen der Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 durchgeführt wurden und was konkret zu der Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 protokolliert / dokumentiert wurde.
4)
Wer muss für Neupflanzungen von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 aufkommen, wenn Bäume vertrocknen, weil diese nicht gegossen wurden?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, wer für Neupflanzungen von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 aufkommt.
5)
Welches Unternehmen ist für die Neupflanzung von Bäumen in der Wohnhausanlage
Krottenbachstraße 39-41 zuständig?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, welches Unternehmen für die Neupflanzungen von Bäumen inbder Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständig ist.
6)
Wie viel erhält das für die Neupflanzung von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständige Unternehmen bezahlt?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche die Höhe der Bezahlung des für die Neupflanzung von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständigen Unternehmens dokumentiert.
7)
Ist die Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 eine thermische Sanierung vorgesehen - und falls ja für wann?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, für wann eine thermische Sanierung der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen ist.
8)
Falls keine thermische Sanierung der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen ist:
Wann soll die Wohnhausanlage abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden?
Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, für wann ein Abriss bzw. Neubau der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen ist.

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche die Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 bewohnen bzw. alle Personen die die Ausgaben für diese Wohnhausanlage finanzieren.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2026
  • Frist
    26. Juli 2026
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender In…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kostentransparenz bei Wiener Wohnen [#5030]
Datum
28. Juni 2026 13:19
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Stadt Wien - Wiener Wohnen Rosa-Fischer-Gasse 2 1030 Wien Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41: Ausgaben für Baumpflege / Finanzgebaren Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Welches Unternehmen ist für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständig? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, welches Unternehmen für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständig ist. 2) Wie viel, d.h. welcher konkrete Betrag wird für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 an das dafür zuständige Unternehmen gezahlt? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche die konkrete Höhe der Bezahlung des für die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständigen Unternehmens dokumentiert. 3) Wie bzw. durch wen wird kontrolliert, dass die Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 korrekt durchgeführt wurde? Anders ausgedrückt: Von wem konkret (welcher Person) wird wie konkret die Bewässerung kontrolliert und wie wird das protokolliert / dokumentiert? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, von wem konkret die Kontrollen der Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 durchgeführt wurden und was konkret zu der Bewässerung der Bäume in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 protokolliert / dokumentiert wurde. 4) Wer muss für Neupflanzungen von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 aufkommen, wenn Bäume vertrocknen, weil diese nicht gegossen wurden? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, wer für Neupflanzungen von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 aufkommt. 5) Welches Unternehmen ist für die Neupflanzung von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständig? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, welches Unternehmen für die Neupflanzungen von Bäumen inbder Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständig ist. 6) Wie viel erhält das für die Neupflanzung von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständige Unternehmen bezahlt? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche die Höhe der Bezahlung des für die Neupflanzung von Bäumen in der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 zuständigen Unternehmens dokumentiert. 7) Ist die Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 eine thermische Sanierung vorgesehen - und falls ja für wann? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, für wann eine thermische Sanierung der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen ist. 8) Falls keine thermische Sanierung der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen ist: Wann soll die Wohnhausanlage abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden? Es wird höflichst um Zugang zu Dokumenten ersucht, welche dokumentieren, für wann ein Abriss bzw. Neubau der Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen ist. Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche die Wohnhausanlage Krottenbachstraße 39-41 bewohnen bzw. alle Personen die die Ausgaben für diese Wohnhausanlage finanzieren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit vorzüglicher Hochachtung
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 5030 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000006631138: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000006631138: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. Juni 2026 15:15
Status
Warte auf Antwort
e10-11705885126209874191.png
3,7 KB


Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Wiener Wohnen abgetreten wurde. E-Mail: [geschwärzt] Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei darf ich Ihnen die Beantwortung Ihrer Fragen übermitteln. Ad 1) Die Bewäss…
Von
Wien
Betreff
AW: Kostentransparenz bei Wiener Wohnen [#5030] SAP 300012084
Datum
27. Juli 2026 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in anbei darf ich Ihnen die Beantwortung Ihrer Fragen übermitteln. Ad 1) Die Bewässerung für die Anwuchspflege wird von der Firma Baumpflege P & E GmbH durchgeführt. Die Vertragsunterlagen wurden Ihnen bereits in der Beantwortung der IFG-Anfrage vom 07.11.2025 übermittelt. Die Pflege der Grünanlage inkl. der Bewässerung von Grünfläche und Pflanzen erfolgt durch die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung. Ad 2) Die Kosten für die Anwuchspflege sind in dem Preis der Pflanzung enthalten. Die Vertragsunterlagen wurden Ihnen bereits in der Beantwortung der IFG-Anfrage vom 07.11.2025 übermittelt. Die tatsächlichen Kosten nur für die Bewässerung von Jungbäumen im Zuge der Grünflächenpflege kann nicht gesondert ausgewiesen werden. Ad 3) Nachdem das Befüllen eines Gießsackes (je nach Fabrikat 70-110l) eine sehr kurze Zeit in Anspruch nimmt, ist eine konkrete Kontrolle der durchgeführten Bewässerung nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Die Gießsäcke selbst geben das eingefüllte Wasser innerhalb der ersten 6 Stunden an den Wurzelballen ab, sodass sehr schnell der Anschein geweckt wird, dass die Bäume nicht ordnungsgemäß gegossen werden. Eine ordnungsgemäße Bewässerung wird durch den vitalen Zustand der Bäume überprüft. Ad 4) Die zuständige Firma hat in Ihrem Vertrag eine 3-jährige Anwuchspflege enthalten. Während dieser Anwuchspflege müssen die Bäume ordnungsgemäß gepflegt werden. Dazu gehört auch die entsprechende Bewässerung. Sollte es dennoch vorkommen, dass Bäume innerhalb der Anwuchspflege ersetzt werden müssen, fallen diese Ersatzpflanzungen in die Gewährleistung, sodass die Kosten von der Firma zu tragen sind. Die Vertragsunterlagen wurden Ihnen bereits in der Beantwortung der IFG-Anfrage vom 07.11.2025 übermittelt. Ad 5) Diese Frage wurde Ihnen bereits in Ihrer IFG-Anfrage vom 07.11.2026 beantwortet. Es handelt sich um die Firma Baumpflege P & E GmbH durchgeführt. Die Vertragsunterlagen wurden Ihnen bereits in der Beantwortung der IFG-Anfrage vom 07.11.2025 übermittelt. Ad 6) Die Kosten für die Neupflanzungen hängen von den entsprechenden Bäumen ab. Die konkreten Kosten können Sie jährlich in Ihrer Hauptmietzinsabrechnung einsehen. Ad 7) Derzeit ist keine thermische Sanierung der Anlage 19., Krottenbachstraße 39-41 vorgesehen. Ad 8) Es ist auch kein Abriss oder Neubau der Wohnhausanlage geplant. freundliche Grüße