Krisenvorsorge Medikamente 2025

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BGBl. Nr. 38/2025 vom 28. Februar 2025 wurde die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten (Medikamente) geändert. In der Anlage zum betreffenden BGBl. sind die Humanarzneispezialitäten aufgelistet die in Österreich für 9 Millionen Menschen zu bevorraten sind. Die Republik muss eisern sparen, auch bei der Medikamentenvorsorge?

BKVTV.at wird bei den zuständigen Ministerien nachfragen. Es geht diesmal um das Spezialthema „Insulin“. Nicht nur das Medikament selbst ist für Diabetiker 1 lebenswichtig, auch das Zubehör zu ihren jeweiligen Insulinpumpen. Eine lebensentscheidende Vorsorge für mehr als 30.000 Patienten in Österreich. Dazu wird ersucht folgende Fragen zu beantworten:
• Ist für 30.000 insulinpflichtigte Diabetiker 1 im Krisen-/Kriegsfall Insulin bevorratet?
• Lagert dieses Insulin im Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums oder im Bereich des Verteidigungsministeriums?
• Sind die Kosten dafür 2025 bis 2030 budgetiert?
• Diabetiker 1 benötigen für Ihre Insulinpumpen spezielles Zubehör. Ist dieses Zubehör bevorratet?
• Falls keine Bevorratung besteht, bestehen Liefer- und Lagerverträge mit den Firmen welche diese Produkte erzeugen.

Krisensicherheitsgesetz delegiert die Medikamentenversorung an die „zuständigen“ Ministerien

Der § 12 des B-KSG widmet sich der Krisenvorsorge und sollte das Interesse der österreichischen Bevölkerung wecken. Die Bundesregierung hat gem. B-KSG dafür Sorge zu tragen, dass auf Grundlage von Krisenplänen folgendes für die Bevölkerung (9 Millionen Österreicher) zur Verfügung steht:
• Hilfsmittel zur Krisenbewältigung für 9 Millionen Österreicher
• Systemrelevante Güter für 9 Millionen Österreicher
• Medizinische Güter für 9 Millionen Österreicher
• Medizintechnische Güter für 9 Millionen Österreicher

Dazu wird ersucht folgende Fragen zu beantworten:
• Sind diese im B-KSG gesetzlich angeordneten Krisengüter (Hilfsmitte, systemrelevante Güter, medizinische Güter und medizintechnische Güter) in ihrem Verantwortungsbereich für 9 Millionen Österreicher bevorratet?
• Falls dies nicht der Fall ist. Wurden zu diesen Gütern Liefer- und Lagerverträge mit Firmen die solche Produkte erzeugen abgeschlossen?
• Sind diese Kosten für 2025 bis 2030 budgetiert?

Was sagt der Nationale Sicherheitsberater der Regierung dazu?
Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Krisensicherheitsbüro die Kurzversion des gesamtstaatlichen Lagebildes 2025. Die Langversion ist nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen. Zum Thema „Gesundheit“ dürfen wir aus der Kurzversion zitierten:

Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gesundheit und soziale ¬ Gerechtigkeit, Seite 6:
„Die gesellschaftliche, soziale und gesundheitliche Resilienz der Bevölkerung bestimmt in
hohem Ausmaß die gesamtstaatliche Resilienz........ Der Gesundheitsbereich ist aktuell beispielsweise von anhaltendem Personalmangel, Abhängigkeiten von Lieferketten, einer niedrigen Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und einer mangelnden Verknüpfung von systemrelevanten Daten der öffentlichen Gesundheit und des Gesundheitssystems geprägt.“

Es wird dazu die Verbesserung der Effizienz und Effektivität des Gesundheitssystems als Teil der gesamtstaatlichen Resilienz gefordert. Eingeschränkt verfügbare Medikamente in Österreich. Eines der Probleme dazu sind derzeit 499 Humanarzneispezialitäten die laut dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen „nicht verfügbar“ oder „eingeschränkt verfügbar“ sind. Diese Problemmedikamente können hier https://medicineshortage.basg.gv.at/ver… immer aktuelle eingesehen werden.

Paralellexportverbot von Medikamenten
Das Parallelexportverbot funktioniert über eine Liste gemäß Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Diese „Liste gemäß Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gemäß § 57a Abs. 2 Arzneimittelgesetz“ basiert auf denselben Daten wie das „Vertriebseinschränkungen Register“, jedoch eingeschränkt auf jene Arzneispezialitäten, die nach Überprüfung durch das BASG ein Parallelexportverbot erhalten haben. Medikamente mit Paralellexportverbot können hier eingesehen werden:
https://medicineshortage.basg.gv.at/ver…

Dazu wird ersucht folgende Fragen zu beantworten:
• Was wurde in Ihrem Ministerium seit der in Kraftsetzung des B-KSG zur Bewältigung des Liefernotstandes zu hunderten Medikamenten unternommen?
• Welche Rolle spielen die Apotheker in diesem Liefernotstand? Können gewissen Medikamente durch Apotheken produziert und gelagert werden?
• Welche Maßnahmen haben Sie zur Medikamentenliefernotstand im Bereich der Apotheken angeordnet?

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. August 2025
  • Frist
    6. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Krisenvorsorge Medikamente 2025 [#3483]
Datum
11. August 2025 22:31
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BGBl. Nr. 38/2025 vom 28. Februar 2025 wurde die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten (Medikamente) geändert. In der Anlage zum betreffenden BGBl. sind die Humanarzneispezialitäten aufgelistet die in Österreich für 9 Millionen Menschen zu bevorraten sind. Die Republik muss eisern sparen, auch bei der Medikamentenvorsorge? BKVTV.at wird bei den zuständigen Ministerien nachfragen. Es geht diesmal um das Spezialthema „Insulin“. Nicht nur das Medikament selbst ist für Diabetiker 1 lebenswichtig, auch das Zubehör zu ihren jeweiligen Insulinpumpen. Eine lebensentscheidende Vorsorge für mehr als 30.000 Patienten in Österreich. Dazu wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: • Ist für 30.000 insulinpflichtigte Diabetiker 1 im Krisen-/Kriegsfall Insulin bevorratet? • Lagert dieses Insulin im Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums oder im Bereich des Verteidigungsministeriums? • Sind die Kosten dafür 2025 bis 2030 budgetiert? • Diabetiker 1 benötigen für Ihre Insulinpumpen spezielles Zubehör. Ist dieses Zubehör bevorratet? • Falls keine Bevorratung besteht, bestehen Liefer- und Lagerverträge mit den Firmen welche diese Produkte erzeugen. Krisensicherheitsgesetz delegiert die Medikamentenversorung an die „zuständigen“ Ministerien Der § 12 des B-KSG widmet sich der Krisenvorsorge und sollte das Interesse der österreichischen Bevölkerung wecken. Die Bundesregierung hat gem. B-KSG dafür Sorge zu tragen, dass auf Grundlage von Krisenplänen folgendes für die Bevölkerung (9 Millionen Österreicher) zur Verfügung steht: • Hilfsmittel zur Krisenbewältigung für 9 Millionen Österreicher • Systemrelevante Güter für 9 Millionen Österreicher • Medizinische Güter für 9 Millionen Österreicher • Medizintechnische Güter für 9 Millionen Österreicher Dazu wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: • Sind diese im B-KSG gesetzlich angeordneten Krisengüter (Hilfsmitte, systemrelevante Güter, medizinische Güter und medizintechnische Güter) in ihrem Verantwortungsbereich für 9 Millionen Österreicher bevorratet? • Falls dies nicht der Fall ist. Wurden zu diesen Gütern Liefer- und Lagerverträge mit Firmen die solche Produkte erzeugen abgeschlossen? • Sind diese Kosten für 2025 bis 2030 budgetiert? Was sagt der Nationale Sicherheitsberater der Regierung dazu? Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Krisensicherheitsbüro die Kurzversion des gesamtstaatlichen Lagebildes 2025. Die Langversion ist nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen. Zum Thema „Gesundheit“ dürfen wir aus der Kurzversion zitierten: Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gesundheit und soziale ¬ Gerechtigkeit, Seite 6: „Die gesellschaftliche, soziale und gesundheitliche Resilienz der Bevölkerung bestimmt in hohem Ausmaß die gesamtstaatliche Resilienz........ Der Gesundheitsbereich ist aktuell beispielsweise von anhaltendem Personalmangel, Abhängigkeiten von Lieferketten, einer niedrigen Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und einer mangelnden Verknüpfung von systemrelevanten Daten der öffentlichen Gesundheit und des Gesundheitssystems geprägt.“ Es wird dazu die Verbesserung der Effizienz und Effektivität des Gesundheitssystems als Teil der gesamtstaatlichen Resilienz gefordert. Eingeschränkt verfügbare Medikamente in Österreich. Eines der Probleme dazu sind derzeit 499 Humanarzneispezialitäten die laut dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen „nicht verfügbar“ oder „eingeschränkt verfügbar“ sind. Diese Problemmedikamente können hier https://medicineshortage.basg.gv.at/vertriebseinschraenkungen/faces/adf.task-flow?_id=main-btf&_document=WEB-INF/main-btf.xml immer aktuelle eingesehen werden. Paralellexportverbot von Medikamenten Das Parallelexportverbot funktioniert über eine Liste gemäß Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Diese „Liste gemäß Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gemäß § 57a Abs. 2 Arzneimittelgesetz“ basiert auf denselben Daten wie das „Vertriebseinschränkungen Register“, jedoch eingeschränkt auf jene Arzneispezialitäten, die nach Überprüfung durch das BASG ein Parallelexportverbot erhalten haben. Medikamente mit Paralellexportverbot können hier eingesehen werden: https://medicineshortage.basg.gv.at/vertriebseinschraenkungen/faces/adf.task-flow?_document=WEB-INF%2Fban-btf.xml&_id=ban-btf Dazu wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: • Was wurde in Ihrem Ministerium seit der in Kraftsetzung des B-KSG zur Bewältigung des Liefernotstandes zu hunderten Medikamenten unternommen? • Welche Rolle spielen die Apotheker in diesem Liefernotstand? Können gewissen Medikamente durch Apotheken produziert und gelagert werden? • Welche Maßnahmen haben Sie zur Medikamentenliefernotstand im Bereich der Apotheken angeordnet?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Herbert Unger Anfragenr: 3483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3483/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)