Kriterien zur Erlangung eines Halteverbots in 1090 Wien Nordbergbrücke für die Dauer von 3-4 Wochen füf Filmfirmen
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Wiener Auskunftspflichtsgesetz
Ich ersuche höflichst um Auskunft darüber zu welchem Zwecke bzw unter welchen Auflagen diverse Filmfirmen die Berechtigung erhalten, im Abstand von 1-2 Monaten jeweils für die Dauer von über zwei Wochen Halteverbote "ausgenommen Autos mit Wagenkarte" aufzustellen (für 5-7 Fahrzeuge) obwohl sie weder eine Ladetätigkeit duchführen noch Dreharbeiten an Ort und Stelle erfolgen. Es werden lediglich PKWs von Mitarbeitern abgestellt, die sich dadurch die Kurzparkzonenabgabe ersparen und einen reservierten Parkplatz erhalten.
Eine telefonische Anfrage dsbzgl. bei der MA verlief ergebnislos.
Mit bestem Dank im Voraus,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum15. Mai 2024
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10. Juli 2024
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