Kurzparkzone Arbeiterstrandbadstrasse
                    Anfrage an:
                    
                        Wien
                    
                
                
                
                
                    
                        Verwendetes Gesetz:
                        Wiener Auskunftspflichtsgesetz
                    
                
                
                Welche "ortsbedingten Gründe" gem STVO §25 Abs 1 liegen für die Kurzparkzone in der Arbeiterstrandbadstrasse (v.1.5.-30.9., Mo.-Fr. (w.) v. 8-11h) vor? Insbesonders interessiert mich auch, warum die Zeit 8-11h gewählt wurde und nicht zB 9-12h.
Anfrage erfolgreich
- 
                Datum27. Mai 2020
- 
                
                22. Juli 2020
- 
0 Follower:innen