Kurzparkzone Arbeiterstrandbadstrasse
- Anfrage an:
- Wien
- Genutztes Gesetz:
- Wiener Auskunftspflichtsgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Welche "ortsbedingten Gründe" gem STVO §25 Abs 1 liegen für die Kurzparkzone in der Arbeiterstrandbadstrasse (v.1.5.-30.9., Mo.-Fr. (w.) v. 8-11h) vor? Insbesonders interessiert mich auch, warum die Zeit 8-11h gewählt wurde und nicht zB 9-12h.
Korrespondenz
-
Frist: – 22.07.2020
- 27. Mai 2020
- 08. Jun
- 19. Jun
- 30. Jun
- 22. Jul 2020
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Kurzparkzone Arbeiterstrandbadstrasse [#1966]
- Datum
- 27. Mai 2020 22:16
- An
- Wien
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail erfolgreich abgeschickt!
Sehr geehrteAntragsteller/in
Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Welche "ortsbedingten Gründe" gem STVO §25 Abs 1 liegen für die Kurzparkzone in der Arbeiterstrandbadstrasse (v.1.5.-30.9., Mo.-Fr. (w.) v. 8-11h) vor? Insbesonders interessiert mich auch, warum die Zeit 8-11h gewählt wurde und nicht zB 9-12h.
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
- 8 Monate her27. Mai 2020 22:17: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Wien gesendet.
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- Von
- Wien
- Betreff
- GZ 447175-2020
- Datum
- 28. Mai 2020 13:49
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
In der Anlage finden Sie Informationen zu ihrem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
- 8 Monate her28. Mai 2020 13:50: Nachricht von Wien erhalten.
- Von
- Wien
- Betreff
- Kurzparkzone Arbeiterstrandbadstraße, MA 46 ALLG/449645/2020
- Datum
- 4. Juni 2020 10:05
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Sehr geehrtAntragsteller/in
in Beantwortung Ihrer Anfrage zur Kurzparkzone in 22., Arbeiterstrandbadstraße, erlauben wir uns, Folgendes mitzuteilen:
Der seinerzeitige Antrag der Wirtschaftskammer Wien, sowie das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens wurde dahingehend begründet, dass mit der Kurzparkzone, den Bedürfnissen der im Bereich der Arbeiterstrandbadstraße etablierten Unternehmungen entlang der Alten Donau, speziell zur warmen Jahreszeit, Rechnung getragen werden soll. Weiters erfüllt die Kurzparkzone durch die gewählte Uhrzeit die Funktion, den Berufspendlerverkehr fernzuhalten, und Parkmöglichkeiten für den Freizeitverkehr zu schaffen.
Die Verordnung basiert auf dem geführten behördlichen Ermittlungsverfahren und dem Ergebnis der Verkehrsverhandlung unter Einbezug des Bezirks (als AnrainerInnenvertretung), der Polizei, des Straßenerhalters, der Wirtschaftskammer u.a.
Wir hoffen, ausreichend informiert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
- 7 Monate, 3 Wochen her4. Juni 2020 10:06: Nachricht von Wien erhalten.
- 6 Monate, 2 Wochen her11. Juli 2020 20:52: Anfragesteller/in hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.