Kurzzeitvermietung in der Inneren Stadt

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Wieviele Audnahmebewilligungen für Kurzzeitvermietung gemäß §129 Absatz 1a BO gibt es in der Inneren Stadt, 1010 Wien, derzeit?
2. Wieviele Anzeigen wegen illegaler Kurzzeitvermietung in der Inneren Stadt ergingen an die MA 63 seit 2020?
2.a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr.
3. Wieviele Bescheide zum Verbot illegaler Kurzzeitvermietung erteilte die MA 63 in der Inneren Stadt seit 2020?
3.a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr und um Anführung des Strafmaßes.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. April 2026
  • Frist
    27. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Verena Winkler
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
Verena Winkler
Betreff
Kurzzeitvermietung in der Inneren Stadt [#4786]
Datum
29. April 2026 08:29
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Wieviele Audnahmebewilligungen für Kurzzeitvermietung gemäß §129 Absatz 1a BO gibt es in der Inneren Stadt, 1010 Wien, derzeit? 2. Wieviele Anzeigen wegen illegaler Kurzzeitvermietung in der Inneren Stadt ergingen an die MA 63 seit 2020? 2.a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr. 3. Wieviele Bescheide zum Verbot illegaler Kurzzeitvermietung erteilte die MA 63 in der Inneren Stadt seit 2020? 3.a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr und um Anführung des Strafmaßes.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Verena Winkler Anfragenr: 4786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4786/ Postanschrift Verena Winkler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Verena Winkler
INC000006233911: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Winkler, hiermit möchten wir …
Von
Wien
Betreff
INC000006233911: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. April 2026 12:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email18381537321197542796.eml
6,3 KB
e10-5134616432971939087.png
3,7 KB


Sehr geehrte Frau Winkler, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Baupolizei (Magistratsabteilung 37) abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, Ihre Anfrage betreffend die Fragen 2 und 3 wurde an das Magistratische Bezirksamt für den 1./8. Bezir…
Von
Wien
Betreff
AW: Kurzzeitvermietung in der Inneren Stadt [#4786]
Datum
7. Mai 2026 14:46
Status
image001.png
4,2 KB


Guten Tag, Ihre Anfrage betreffend die Fragen 2 und 3 wurde an das Magistratische Bezirksamt für den 1./8. Bezirk als zuständige Verwaltungsstrafbehörde weitergeleitet. Ihre Anfrage betreffend die Frage 1 bearbeitet die MA 37 - Baupolizei. Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, der Vollständigkeit halber darf ich Ihnen mitteilen, dass die Magistratsabteilung 63 – Gewerberecht, D…
Von
Wien
Betreff
AW: Kurzzeitvermietung in der Inneren Stadt [#4786]
Datum
21. Mai 2026 13:45
Status
image001.png
4,2 KB


Guten Tag, der Vollständigkeit halber darf ich Ihnen mitteilen, dass die Magistratsabteilung 63 – Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand keine Verwaltungsstrafverfahren führt. Es sind seit 2020 bei der MA 63 keine Anzeigen wegen illegaler Kurzzeitvermietung in der Inneren Stadt eingelangt und somit keine Bescheide zum Verbot illegaler Kurzzeitvermietung erteilt worden. Sollte sich Ihr Begehren auf Anzeigen wegen des Verdachts der unbefugten Gewerbeausübung richten oder auf Anzeigen wegen Übertretungen der Bauordnung, so präzisieren Sie bitte Ihre Anfrage dahingehend. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen