Lärmbelästigung und Grundlage für gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraum "Haus der Begegnung" Rosenstraße 8a

Anfrage an: Dornbirn
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

- die Richtlinie der Stadt Dornbirn um Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern über Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe zu bearbeiten

- die Baubewilligung von 1955 die die Grundlage für den Neubau/Umbau des Veranstaltungsraums der Evangelischen Pfarre Dornbirn Rosenstraße 8a ("Haus der Begegnung") darstellt

- Jenen Vermerk/Abschnitt in ebendieser Baubewilligung oder eines zusätzlichen Dokument jüngeren Datums das Betriebszeiten und Schallgrenzen für die Nutzung des Veranstaltungsraums "Haus der Begegnung" regelt

- Akt/Protokoll/Dokument/Brief in dem die Stadt Dornbirn dem Verein "Freunde zur Förderung des Gemeindezentrums" (ZVR – Zahl: 1388296659) zusagt eine gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraums zu erlauben bzw. dulden

- Kennung/Ziffer des Protokolls/Akts/Vermerks der Stadt in dem Beschwerden der Anrainer zu Thema Lärmbelästigung durch Hochzeitsveranstaltungen im "Haus der Begegnung" vermerkt sind

- Kennung/Ziffer des Protokolls/Akts/Vermerks in dem die Stadt die Hinweise auf eine gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraums "Haus der Begegnung", vorallem die Unternehmensidentifikation (Global Location Number) des Eventmanagers der die gewerblichen Veranstaltungen durchführt/vermarktet

- Anzahl der Anrufe bei der Stadtpolizei Dornbirn wegen Lärmbelästigung oder Parkraumverletzungen seit 14. Oktober 2024 die Abendveranstaltungen im "Haus der Begegnung" zur Grundlage haben

Warte auf Antwort

  • Datum
    14. Oktober 2025
  • Frist
    11. November 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Dornbirn Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Lärmbelästigung und Grundlage für gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraum "Haus der Begegnung" Rosenstraße 8a [#3917]
Datum
14. Oktober 2025 08:32
An
Dornbirn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
- die Richtlinie der Stadt Dornbirn um Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern über Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe zu bearbeiten - die Baubewilligung von 1955 die die Grundlage für den Neubau/Umbau des Veranstaltungsraums der Evangelischen Pfarre Dornbirn Rosenstraße 8a ("Haus der Begegnung") darstellt - Jenen Vermerk/Abschnitt in ebendieser Baubewilligung oder eines zusätzlichen Dokument jüngeren Datums das Betriebszeiten und Schallgrenzen für die Nutzung des Veranstaltungsraums "Haus der Begegnung" regelt - Akt/Protokoll/Dokument/Brief in dem die Stadt Dornbirn dem Verein "Freunde zur Förderung des Gemeindezentrums" (ZVR – Zahl: 1388296659) zusagt eine gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraums zu erlauben bzw. dulden - Kennung/Ziffer des Protokolls/Akts/Vermerks der Stadt in dem Beschwerden der Anrainer zu Thema Lärmbelästigung durch Hochzeitsveranstaltungen im "Haus der Begegnung" vermerkt sind - Kennung/Ziffer des Protokolls/Akts/Vermerks in dem die Stadt die Hinweise auf eine gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraums "Haus der Begegnung", vorallem die Unternehmensidentifikation (Global Location Number) des Eventmanagers der die gewerblichen Veranstaltungen durchführt/vermarktet - Anzahl der Anrufe bei der Stadtpolizei Dornbirn wegen Lärmbelästigung oder Parkraumverletzungen seit 14. Oktober 2024 die Abendveranstaltungen im "Haus der Begegnung" zur Grundlage haben
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3917/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in