Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?
2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?
3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?
4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?
5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?
6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.
Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.
Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
ad 1)
12 Streichungen auf Wunsch der Personen
12 Abmeldungen des NWS auf Wunsch der Personen
ad 2)
Keine Person wurde gestrichen
ad 3)
101 Personen
ad 4)
2maliges Anschreiben der betroffenen Personen. Nach Ablauf der Frist wurde bei allen Personen von Frau Bgm. Fuchsluger überprüft, ob die Voraussetzung für den Verbleib oder einer Streichung aus der Wählerevidenz gegeben ist. Alle diese Personen sind Frau Bgm. Fuchsluger persönlich bekannt. Sie kennt auch die derzeitige Familiensituation dieser Personen.
ad 5)
Da niemand gestrichen wurde, wurde auch niemand informiert.
ad 6)
12 Berichtigungsanträge mit dem Antrag um Streichung langten bei der Gemeinde ein - diese 12 Berichtigungsanträge wurden von Frau Bürgermeister überprüft und es wurde diesen Anträgen stattgegeben.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. März 2018
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10. Mai 2018
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