Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wieso gibt es speziell in Bad Ischl keine lärm- und geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds mit rotem Kennzeichen. Diese haben teilweise offene Auspuffe, ignorieren die 30er Zone und rasen verbotener Weise auch nachts sehr laut durch die Innenstadt und absolut niemand kontrolliert sie.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juli 2021
  • Frist
    29. August 2021
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Birgit Braumandl
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Birgit Braumandl
Betreff
Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds [#2324]
Datum
4. Juli 2021 16:13
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wieso gibt es speziell in Bad Ischl keine lärm- und geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds mit rotem Kennzeichen. Diese haben teilweise offene Auspuffe, ignorieren die 30er Zone und rasen verbotener Weise auch nachts sehr laut durch die Innenstadt und absolut niemand kontrolliert sie.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Birgit Braumandl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Birgit Braumandl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Birgit Braumandl
Bundesministerium für Inneres
<<E-Mail-Adresse>> zu GZ: 2021-0.476.068 Sehr geehrte Frau Braumandl! Zu Ihrer gegenständlichen Anfr…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Antwort BMI zu: Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds
Datum
5. Juli 2021 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Lrm-undGeschwindigkeitskontrollenbeiMope.eml
4,5 KB
image001.jpg
3,9 KB


<<E-Mail-Adresse>> zu GZ: 2021-0.476.068 Sehr geehrte Frau Braumandl! Zu Ihrer gegenständlichen Anfrage müssen wir Ihnen vorab leider mitteilen, dass Ihre Anfrage nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministerium für Inneres fällt, weshalb wir im Sinne des von Ihnen angeführten Auskunftspflichtgesetzes nicht zur Beantwortung der Anfrage verpflichtet wären. Die Auskunftspflicht besteht nur im Rahmen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des befragten Organs. Zuständig für Ihre Anfrage ist die Bezirkshauptmannschaft Gmunden als Verkehrs- und Kraftfahrbehörde. Oberbehörden wären die oberösterreichische Landesregierung bzw. der Landeshauptmann. Dennoch erteilen wir Ihnen gerne folgende Auskunft, welche gleichzeitig die obige Feststellung begründet: Angelegenheiten der "Straßenpolizei" fallen gemäß Artikel 11 Abs. 1 Ziffer 4 Bundes-Verfassungsgesetz in den Kompetenzbereich der Ländern; Vollziehung ist also Landessache. Angelegenheiten des "Kraftfahrwesens" sind zwar gemäß Artikel 10 Abs. 1 Ziffer 9 Bundes-Verfassungsgesetz in Gesetzgebung Bundessache; die Vollziehung erfolgt jedoch gemäß Artikel 102 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Landeshauptleute. Oberste Kraftfahrbehörde wäre das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Das Bundesministerium für Inneres ist weder Verkehrs- noch Kraftfahrbehörde und kann mangels verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Kompetenz den Polizeiorganen in dieser Hinsicht keine Anweisungen oder Überwachungsaufträge erteilen. Unsere Polizisten/innen, deren oberste Dienstbehörde wir sind, werden hier funktional im Landesvollzug für die dortigen Verkehrsbehörden tätig. Das heißt bezogen auf Ihre Anfrage folgendes: Geschwindigkeitskontrollen fallen primär in den Bereich "Straßenpolizei", sofern es sich um Bauartgeschwindigkeiten handelt ebenso wie Lärmkontrollen in den Bereich "Kraftfahrwesen". Die Organe der Bundespolizei kontrollieren grundsätzlich diese Bereiche aus eigenem Antrieb. Sollten Sie den Eindruck haben, dass auf diesem Gebiet zu wenig gemacht wird, können Sie sich an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden wenden, welche als zuständige Verkehrs- und Kraftfahrbehörde dem Bezirkspolizeikommando Gmunden bzw. der Polizeiinspektion Bad Ischl konkrete Überwachungsaufträge erteilen kann. Die Polizei Oberösterreich verfügt sowohl über Lärmmessgeräte, also auch über Rollenprüfstände für Motorfahrräder sowie natürlich über Geschwindigkeitsmessgeräte, welche je nach behördlichem Auftrag zum Einsatz gebracht werden können. Wir sind uns bewusst, dass diese komplexen Zuständigkeitsregelungen für Bürger/innen schwierig zu verstehen sind, hoffen aber dennoch, dass wir Ihnen einen einigermaßen kompakten Überblick geben konnten und ersuchen Sie abschließend, sich an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu wenden. Mit besten Grüßen