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Lrm-undGeschwindigkeitskontrollenbeiMope.eml
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zu GZ: 2021-0.476.068
Sehr geehrte Frau Braumandl!
Zu Ihrer gegenständlichen Anfrage müssen wir Ihnen vorab leider mitteilen, dass Ihre Anfrage nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministerium für Inneres fällt, weshalb wir im Sinne des von Ihnen angeführten Auskunftspflichtgesetzes nicht zur Beantwortung der Anfrage verpflichtet wären. Die Auskunftspflicht besteht nur im Rahmen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des befragten Organs.
Zuständig für Ihre Anfrage ist die Bezirkshauptmannschaft Gmunden als Verkehrs- und Kraftfahrbehörde. Oberbehörden wären die oberösterreichische Landesregierung bzw. der Landeshauptmann.
Dennoch erteilen wir Ihnen gerne folgende Auskunft, welche gleichzeitig die obige Feststellung begründet:
Angelegenheiten der "Straßenpolizei" fallen gemäß Artikel 11 Abs. 1 Ziffer 4 Bundes-Verfassungsgesetz in den Kompetenzbereich der Ländern; Vollziehung ist also Landessache.
Angelegenheiten des "Kraftfahrwesens" sind zwar gemäß Artikel 10 Abs. 1 Ziffer 9 Bundes-Verfassungsgesetz in Gesetzgebung Bundessache; die Vollziehung erfolgt jedoch gemäß Artikel 102 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Landeshauptleute. Oberste Kraftfahrbehörde wäre das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Das Bundesministerium für Inneres ist weder Verkehrs- noch Kraftfahrbehörde und kann mangels verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Kompetenz den Polizeiorganen in dieser Hinsicht keine Anweisungen oder Überwachungsaufträge erteilen. Unsere Polizisten/innen, deren oberste Dienstbehörde wir sind, werden hier funktional im Landesvollzug für die dortigen Verkehrsbehörden tätig.
Das heißt bezogen auf Ihre Anfrage folgendes:
Geschwindigkeitskontrollen fallen primär in den Bereich "Straßenpolizei", sofern es sich um Bauartgeschwindigkeiten handelt ebenso wie Lärmkontrollen in den Bereich "Kraftfahrwesen".
Die Organe der Bundespolizei kontrollieren grundsätzlich diese Bereiche aus eigenem Antrieb. Sollten Sie den Eindruck haben, dass auf diesem Gebiet zu wenig gemacht wird, können Sie sich an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden wenden, welche als zuständige Verkehrs- und Kraftfahrbehörde dem Bezirkspolizeikommando Gmunden bzw. der Polizeiinspektion Bad Ischl konkrete Überwachungsaufträge erteilen kann. Die Polizei Oberösterreich verfügt sowohl über Lärmmessgeräte, also auch über Rollenprüfstände für Motorfahrräder sowie natürlich über Geschwindigkeitsmessgeräte, welche je nach behördlichem Auftrag zum Einsatz gebracht werden können.
Wir sind uns bewusst, dass diese komplexen Zuständigkeitsregelungen für Bürger/innen schwierig zu verstehen sind, hoffen aber dennoch, dass wir Ihnen einen einigermaßen kompakten Überblick geben konnten und ersuchen Sie abschließend, sich an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu wenden.
Mit besten Grüßen