Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds
Anfrage an:
Gmunden
Verwendetes Gesetz:
Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz
Wieso gibt es in Bad Ischl keine lärm- und geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds mit rotem Kennzeichen. Diese haben teilweise offene Auspuffe, ignorieren die 30er Zone und rasen verbotener Weise auch nachts sehr laut durch die Innenstadt und absolut niemand kontrolliert sie.
Anfrage abgelehnt
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Datum5. Juli 2021
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30. August 2021
-
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Birgit Braumandl
Sehr geehrte<< Anrede >>
Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Inform…
An
Gmunden
Details
- Von
- Birgit Braumandl
- Betreff
- Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds [#2325]
- Datum
- 5. Juli 2021 15:53
- An
- Gmunden
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >>
Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Wieso gibt es in Bad Ischl keine lärm- und geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds mit rotem Kennzeichen. Diese haben teilweise offene Auspuffe, ignorieren die 30er Zone und rasen verbotener Weise auch nachts sehr laut durch die Innenstadt und absolut niemand kontrolliert sie.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft
beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz.
Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache.
Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten.
Birgit Braumandl
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Birgit Braumandl
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Braumandl
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Gmunden
Sehr geehrte Frau Braumandl!
Ihre u.a. E-Mail wurde von der Stadtgemeinde Gmunden an die Stadtpolizei Gmunden wei…
- Von
- Gmunden
- Betreff
- AW: Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen bei Mopeds [#2325]
- Datum
- 6. Juli 2021 09:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Braumandl!
Ihre u.a. E-Mail wurde von der Stadtgemeinde Gmunden an die Stadtpolizei Gmunden weitergeleitet.
Dazu möchte wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Stadtpolizei sowie die Stadtgemeinde Gmunden, haben für Verkehrsübertretungen welche in Bad Ischl begangen werden, keine Zuständigkeit.
Die Zuständigkeit in Bad Ischl betrifft die Stadtgemeinde bzw. die Stadtpolizei Bad Ischl als auch die dortige Bundespolizei. Eine Gesamtzuständigkeit für den Bezirk Gmunden kommt der Bezirkshauptmannschaft und dem Bezirkspolizeikommando Gmunden zu.
Mit freundlichen Grüßen
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