laufendendes Beweissicherungsprogramm Moossenke

Anfrage an: Götzens, Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Akteneinsicht gemäß den geltenden Bestimmungen des Tiroler Bauordnungsrechts in Bezug auf das Baugebiet „Mossenke“ bzw. Bachweg in << Adresse entfernt >>.

Bitte stellen Sie mir folgende Informationen und Unterlagen zur Verfügung:

Aktueller Verfahrensstand der Beweissicherung im genannten Gebiet.
Beschlüsse, Bescheide oder Verfügungen, die einen Baustopp oder Verzögerungen betreffen.
Gutachten oder Stellungnahmen (z. B. bodenmechanische, raumordnerische oder technische Gutachten)
Liste der beteiligten Parteien wie Planer, Sachverständige etc.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    5. November 2025
  • Frist
    3. Dezember 2025
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Jürgen Gruber
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Götzens, Tirol Details
Von
Jürgen Gruber
Betreff
laufendendes Beweissicherungsprogramm Moossenke [#4039]
Datum
14. November 2025 14:52
An
Götzens, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Akteneinsicht gemäß den geltenden Bestimmungen des Tiroler Bauordnungsrechts in Bezug auf das Baugebiet „Mossenke“ bzw. Bachweg in << Adresse entfernt >>. Bitte stellen Sie mir folgende Informationen und Unterlagen zur Verfügung: Aktueller Verfahrensstand der Beweissicherung im genannten Gebiet. Beschlüsse, Bescheide oder Verfügungen, die einen Baustopp oder Verzögerungen betreffen. Gutachten oder Stellungnahmen (z. B. bodenmechanische, raumordnerische oder technische Gutachten) Liste der beteiligten Parteien wie Planer, Sachverständige etc.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Gruber Anfragenr: 4039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4039/ Postanschrift Jürgen Gruber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Gruber
Jürgen Gruber
Guten Tag, meine Anfrage "laufendendes Beweissicherungsprogramm Moossenke" vom 05.11.2025 (#4039) wurde von Ihnen…
An Götzens, Tirol Details
Von
Jürgen Gruber
Betreff
AW: laufendendes Beweissicherungsprogramm Moossenke [#4039]
Datum
4. Dezember 2025 07:16
An
Götzens, Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "laufendendes Beweissicherungsprogramm Moossenke" vom 05.11.2025 (#4039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Gruber
Götzens, Tirol
Anfrage nach den IFG, Gruber, Beweissicherungsprogramm Moossenke Sehr geehrter Herr Gruber, zu ihrer Anfrage möch…
Von
Götzens, Tirol
Betreff
Anfrage nach den IFG, Gruber, Beweissicherungsprogramm Moossenke
Datum
4. Dezember 2025 09:40
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfragelaufendendesbeweissicherungsprogrammmoossenke4039.pdf
94,2 KB
image001.png
12,2 KB


Sehr geehrter Herr Gruber, zu ihrer Anfrage möchten wir mitteilen, dass diese am 14.11.2025 nicht bei uns eingelangt ist, da diese Anfrage an die falsche Emailadresse der Gemeinde Götzens adressiert wurde. (siehe Markierung in der Anlage). Hierbei handelt es sich um die alte Emailadresse der Gemeinde Götzens. Seit Juni 2024 gilt die neue Email Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Zugestellte Emails an die alte Adresse wurden noch bis Ende April dieses Jahres (Übergangsfrist) automatisch an uns weitergeleitet. Über ordnungsgemäße Anbringen informieren wir dauerhaft auf unserer Homepage mittels Dauerkundmachung: https://www.goetzens.gv.at/Dauerkundmac… Ihre Anfrage bzw. ihr Antrag ist somit mit heutigem Tage ordnungsgemäß bei der Gemeinde Götzens eingelangt. Gemäß § 8 Informationsfreiheitsgesetz wird der zuständigen Behörde zur Beantwortung von Anfragen eine maximale Frist von 4 Wochen (nach Einlagen) eingeräumt. Mit freundlichen Grüßen