Maskenpflicht §14 COVID-Verordnung vs. §9 Versammlungsgesetz
Ich hätte bitte eine rechtliche Frage zur gängigen Praxis bez. Handhabung der Maskenpflicht bei Demonstrationen.
Aus den Medien erfährt man von oft dutzenden Anzeigen bei Demonstrationen gem. der geltenden Maskenpflicht entsprechend der jeweils geltenden Corona-Verordnung.
Zitat §14 Abs. 1: "... Bei Zusammenkünften gemäß Z 2 gilt dies auch im Freien ..."
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu…
Ich habe aber auch schon von Anzeigen wg. Verletzung des §9 Versammlungsgesetz gelesen.
Zitat: "... An einer Versammlung dürfen keine Personen teilnehmen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen ..."
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu…
So gesehen kann man es ja gar nicht richtig machen - man kann sich nur
fragen: Verstoße ich gegen ein Gesetz oder doch lieber gegen eine Verordnung ...
Oder ist es vielmehr so dass man die Maske bis zum Start der Demonstration und danach tragen muss, aber während der Demonstration nicht?
Angesichts div. Meldungen von Tageszeitungen bez. "gewaltbereiter und rechtsradikaler Demonstranten" und der jüngsten Vorfälle in Brüssel vermute ich mal dass die Sicherung der öffentlichen Ordnung wichtiger ist als eine ev. Ansteckung durch z.B. Omikron - oder liege ich da falsch?
Entschuldigen Sie bitte mein geringes Wissen im rechtlichen Bereich - mit bestem Dank für Ihre geschätzte Antwort im Vorhinein
Information nicht vorhanden
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Datum25. Januar 2022
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22. März 2022
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