Messenger-Überwachung: Auf welcher sachlichen Grundlage?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich zitiere aus „Parlamentskorrespondenz Nr. 661 vom 09.07.2025“: „Innenminister Karner: Gefährderüberwachung zeitgemäße Möglichkeit im Kampf gegen Terrorismus - Es sei ein besonderer Tag für die Sicherheit in Österreich, sagte Innenminister Gerhard Karner. Die Gefährderüberwachung sei notwendig für die polizeiliche Arbeit, um "auf Augenhöhe" gegen Terroristen kämpfen und Anschläge verhindern zu können. Die Art der Kommunikation habe sich verändert und darauf müsse reagiert werden. Daher brauche es ein modernes und zeitgemäßes Instrument für Polizei und Verfassungsschutz. Handys und Smartphones der Bevölkerung seien dabei "völlig wurscht", zitierte der Minister die Worte eines Ermittlers. Es gelte, für die Sicherheit der Bevölkerung Verantwortung zu übernehmen, betonte er. Dazu soll die Polizei und der Staatsschutz jene Handwerkszeuge erhalten, die sie benötigen. Es werde eine zeitgemäße Möglichkeit nach hohen internationalen Standards und in einem sehr engen rechtlichen Korsett geschaffen.“

Auf welcher Grundlage ..
1. .. glauben Sie, auf „Augenhöhe gegen Terroristen zu kämpfen“ und „Handwerkszeuge erhalten“, wenn nicht einmal Hinweise und Warnungen ausländischer Behörden oder gar Ankündigungen eines Amokläufers auf sozialen Medien zur Verhinderung diverser Anschläge ausreichen?
2. .. glauben Sie, dass reale Gefährder und Terroristen damit aufspüren zu können?
3. .. glauben Sie, dass reale Gefährder und Terroristen (salopp geschrieben) Deppen und Idioten wären, da es keine technische Herausforderung ist ohne Messenger-Dienste einfach, schnell und effizient zu kommunizieren? (Anmerkung: Aus verständlichen Gründen zähle ich hier diverse Möglichkeiten nicht auf.)

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. Juli 2025
  • Frist
    4. September 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Messenger-Überwachung: Auf welcher sachlichen Grundlage? [#3462]
Datum
10. Juli 2025 11:28
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich zitiere aus „Parlamentskorrespondenz Nr. 661 vom 09.07.2025“: „Innenminister Karner: Gefährderüberwachung zeitgemäße Möglichkeit im Kampf gegen Terrorismus - Es sei ein besonderer Tag für die Sicherheit in Österreich, sagte Innenminister Gerhard Karner. Die Gefährderüberwachung sei notwendig für die polizeiliche Arbeit, um "auf Augenhöhe" gegen Terroristen kämpfen und Anschläge verhindern zu können. Die Art der Kommunikation habe sich verändert und darauf müsse reagiert werden. Daher brauche es ein modernes und zeitgemäßes Instrument für Polizei und Verfassungsschutz. Handys und Smartphones der Bevölkerung seien dabei "völlig wurscht", zitierte der Minister die Worte eines Ermittlers. Es gelte, für die Sicherheit der Bevölkerung Verantwortung zu übernehmen, betonte er. Dazu soll die Polizei und der Staatsschutz jene Handwerkszeuge erhalten, die sie benötigen. Es werde eine zeitgemäße Möglichkeit nach hohen internationalen Standards und in einem sehr engen rechtlichen Korsett geschaffen.“ Auf welcher Grundlage .. 1. .. glauben Sie, auf „Augenhöhe gegen Terroristen zu kämpfen“ und „Handwerkszeuge erhalten“, wenn nicht einmal Hinweise und Warnungen ausländischer Behörden oder gar Ankündigungen eines Amokläufers auf sozialen Medien zur Verhinderung diverser Anschläge ausreichen? 2. .. glauben Sie, dass reale Gefährder und Terroristen damit aufspüren zu können? 3. .. glauben Sie, dass reale Gefährder und Terroristen (salopp geschrieben) Deppen und Idioten wären, da es keine technische Herausforderung ist ohne Messenger-Dienste einfach, schnell und effizient zu kommunizieren? (Anmerkung: Aus verständlichen Gründen zähle ich hier diverse Möglichkeiten nicht auf.)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3462/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in