Mitnahme von Fahrrädern in Strapenbahnen und Bussen IM

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im Regierungsprogramm 2025 heißt es: "Wir prüfen die Ermöglichung der Fahrradmitnahme in Straßenbahnen und Bussen." Ich möchte wissen, ob diese Überprüfung schon stattgefunden hat und wenn ja, zu welchem Ergebnis man bei der Überprüfung gelangt ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2026
  • Frist
    17. April 2026
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Mitnahme von Fahrrädern in Strapenbahnen und Bussen IM [#4589]
Datum
20. März 2026 10:42
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im Regierungsprogramm 2025 heißt es: "Wir prüfen die Ermöglichung der Fahrradmitnahme in Straßenbahnen und Bussen." Ich möchte wissen, ob diese Überprüfung schon stattgefunden hat und wenn ja, zu welchem Ergebnis man bei der Überprüfung gelangt ist.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4589/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000005972854: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000005972854: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. März 2026 15:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email2915138418455575749.eml
6,2 KB
e10-13003308185161992887.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die zuständige Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
GGM 454562/26 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz. Di…
Von
Wien
Betreff
AW: Mitnahme von Fahrrädern in Strapenbahnen und Bussen IM [#4589]
Datum
17. April 2026 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,2 KB
image002.jpg
2,4 KB
image003.png
3,2 KB


GGM 454562/26 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Fahrradmitnahme im Bus- und Straßenbahnbereich aus einer Reihe von Platz-, Sicherheits- und betrieblichen Gründen einerseits nicht möglich ist und andererseits den Bestrebungen zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs entgegenwirken würde: * Sowohl in Straßenbahnen als auch in Bussen stehen nur eingeschränkte Flächen zur Verfügung, die sich für eine Mitnahme von Fahrrädern eignen würden. Diese sind vorrangig für Personen mit Kinderwägen, Rollstühlen und eingeschränkter Mobilität vorgesehen. Eine Fahrradmitnahme würde unweigerlich zu Nutzungskonflikten führen und vulnerable Fahrgastgruppen benachteiligen. * Der Busverkehr ist durch häufiges, teils abruptes Abbremsen im stop-and-go-Verkehr gekennzeichnet. Fahrräder stellen unter diesen Bedingungen ein Sicherheitsrisiko für Fahrgäste dar. * Eine Zulassung der Fahrradmitnahme würde die Ein- und Ausstiegszeiten an den Haltestellen deutlich verlängern und in Folge die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel beeinträchtigen. Auch eine Beförderung außen an den Fahrzeugen wird als nicht praktikabel erachtet, da der Zeitaufwand für Montage und Demontage in der Intervallgestaltung negativ berücksichtigt werden müsste und dies dem effizienten Ressourceneinsatz sowie dem angestrebten Angebot eines leistungsstarken ÖV-Systems entgegenwirken würde. * Darüber hinaus ist eine Fahrradmitnahme im Fahrzeuginnenraum auch gemäß der aktuellen Fahrzeugzulassungen nicht zulässig. [cid:image001.png@01DCC031.CCE62E80] Mit freundlichen Grüßen