Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil, Flächen geschützter Lebensraumtypen und ihr Erhaltungszustand

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Die Flächen der geschützten Lebensraumtypen „Schlammfluren stehender Gewässer“ (3130), „Armleuchteralgen-Gesellschaften“ (3140) und „Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften“ (3150) im Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil, einem Natura 2000 Gebiet (AT1301000) gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), betragen laut den Angaben im aktuellen Standard-Datenbogen (http://natura2000.eea.europa.eu/Natura2…) (zuletzt aktualisiert im September 2017) 0,2 Hektar (3130), 5,8 Hektar (3140) bzw. 146,7 Hektar (3150).

1. Aus welchem Jahr stammen diese Flächenangaben im Standard-Datenbogen, 2. ist der Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen nach Auffassung des Landes Wien als „günstig“ im Sinne von Art. 1 (e) FFH zu bewerten und 3. sofern ja, auf welcher Datengrundlage?

Ergebnis der Anfrage

Mit dem Auskunftsersuchen sollte in erster Linie geklärt werden, aus welchem Jahr die Flächenangaben für die geschützten Süßwasserlebensräume im Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil ("Lobau") stammen, die von der dafür verantwortlichen Umweltabteilung der Stadt Wien (MA 22) im Standard-Datenbogen für Natura-2000-Gebiete angegeben werden (die letzte Aktualisierung des Datenbogens erfolgte im September 2017). Der Auskunft zufolge stammen die Flächenangaben aus einer Biotoptypenkartierung, deren Ergebnisse 2008 veröffentlicht wurden. Sie dürften also bestenfalls den Stand im Jahr 2007 wiedergeben.

Da das gesamte Gebiet der Lobau einer seit Jahrzehnten etablierten (und im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie bis inkl. 2005 quantifizierten) Verlandungstendenz unterliegt, muss das aktuelle Ausmaß dieser Flächen um einiges unter den Werten aus der Biotoptypenkartierung liegen. Ob es aktuelle Daten zu den Flächen dieser Lebensraumtypen (3130, 3140, 3150) gibt, ist der Auskunft nicht zu entnehmen.

Laut dem Vermerk der EU-Kommission "Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG" vom 21.11.2018, S. 35f., ist eine Beeinträchtigung (Verringerung) der Fläche eines Lebensraumtyps als Verschlechterung einzustufen.

Die MA 22 hat jedoch im Dezember 2019 im Rahmen der Beantwortung einer früheren Anfrage per fragdenstaat.at zur Vereinbarkeit des Betriebs des Grundwasserwerks Lobau mit dem "Verschlechterungsverbot" in Artikel 6 der Habitat-Richtlinie (FFH) behauptet, dass sich diese Lebensraumtypen (3130, 3140, 3150) seit 2004 (!) nicht verschlechtert hätten. Das hieße implizit aber auch, dass die entsprechenden Flächen im Wesentlichen unverändert geblieben wären, was äußerst unwahrscheinlich ist. Es ist also davon auszugehen, dass sich die MA 22 bei der Auslegung des Begriffs "Verschlechterung" nicht an die Vorgaben der EU-Kommission hält oder, schlimmstenfalls, eine Verschlechterung schlicht bestreitet, ohne über aktuelle Daten zu den Flächen der Süßwasserlebensräume zu verfügen.

[Update] Der schlimmste Fall ist Tatsache, wie aus einer Beantwortung einer Anfrage der ÖVP-Gemeinderätin Mag. Caroline Hungerländer im Wiener Gemeinderat vom 28. August 2020 hervorgeht. Es gibt keine aktuellen Daten zu den Flächen der Süßwasserlebensräume. Eine neue Biotoptypenkartierung werde derzeit "vorbereitet". Siehe zu Frage 1 und 1a im folg. Dokument: https://www.hungerlaender.at/wp-content…

Außerdem stellt sich die Frage, ob die Bewertung des Erhaltungsgrads der Süßwasserlebensräume im Standard-Datenbogen mit "B" (= gut), die offenbar ebenfalls aus den Jahren 2007/8 stammt, noch gerechtfertigt ist bzw. überhaupt jemals gerechtfertigt war. Auch für diese Bewertungen gibt es Vorgaben der EU-Kommission. Ob diese Vorgaben zur Anwendung kamen, wird Gegenstand eines weiteren Auskunftsersuchens sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
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Robert Poth
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung…
An Wien Details
Von
Robert Poth
Betreff
Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil, Flächen geschützter Lebensraumtypen und ihr Erhaltungszustand [#1960]
Datum
15. Mai 2020 16:38
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Die Flächen der geschützten Lebensraumtypen „Schlammfluren stehender Gewässer“ (3130), „Armleuchteralgen-Gesellschaften“ (3140) und „Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften“ (3150) im Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil, einem Natura 2000 Gebiet (AT1301000) gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), betragen laut den Angaben im aktuellen Standard-Datenbogen (http://natura2000.eea.europa.eu/Natura2000/SDF.aspx?site=AT1301000) (zuletzt aktualisiert im September 2017) 0,2 Hektar (3130), 5,8 Hektar (3140) bzw. 146,7 Hektar (3150). 1. Aus welchem Jahr stammen diese Flächenangaben im Standard-Datenbogen, 2. ist der Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen nach Auffassung des Landes Wien als „günstig“ im Sinne von Art. 1 (e) FFH zu bewerten und 3. sofern ja, auf welcher Datengrundlage?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Robert Poth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Poth
GZ 414881-2020 Beiliegend erhalten Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wien
Betreff
GZ 414881-2020
Datum
18. Mai 2020 14:15
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
2,2 KB


Beiliegend erhalten Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Poth! Zu Ihrer Anfrage nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz betreffend Angaben im Standard-D…
Von
Wien
Betreff
MA22-415511/2020 - Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil, Flächen geschützter Lebensraumtypen und ihr Erhaltungszustand [#1960]
Datum
9. Juli 2020 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT710041.jpg
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Poth! Zu Ihrer Anfrage nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz betreffend Angaben im Standard-Datenbogen zu Lebensraumtypen im Nationalpark Donau-Auen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Standarddatenbogen für das Natura 2000 – Gebiet „Nationalpark Donauauen“ wurde entsprechend den EU-Vorgaben zur Meldung des Gebietes an die Europäische Kommission im Jahr 1995 erstellt und zuletzt 2017 aktualisiert. Die Flächenangaben der von Ihnen angefragten Lebensraumtypen wurden auf Grundlage der „Biotoptypenkartierung und Erhebung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensräume in den Natura 2000 Gebieten“ (2008) im Standarddatenbogen vermerkt und mit „B“ (= guter Erhaltungszustand) bewertet. i.A.